Bürge oder nicht bürge mit unterschrift zur aufstockung des privatkredits?

3 Antworten

Bin ich durch meine unterschrift automatisch zum bürgen geworden?

Noch viel schlimmer: Das klingt nach einer gesamtschuldnerischen Mitverpflichtung. Schlimmer deswegen, weil damit etwa die dem Bürgen grundsätzlich zustehende Einrede der Vorausklage wegfällt und alle anderen möglicherweise bestehenden Einreden auch.

Aus dem Sachverhalt gehe nicht genügend informationen hervor um es zu beurteilen.

Möglich wäre:

  1. Mitkreditnehmer (also zweiter Darlehnsschuldner)

  2. Bürge

  3. nur die Zustimmung zur Nutzung der LV als Sicherheit.

Zur genauen Beurteilung müßte man die Papiere sehen.

Normalerweise bedeutet eine Mitunterschrift auch eine gesamtschuldnerische Mitverpflichtung (d.h. Du bist auch unmittelbare Schuldnerin für die Krediterfüllung, nicht etwa eine Bürgin). Ob es bei Deinem Fall noch andere, günstigere Deutungen möglich sind, ließe sich nur anhand der Unterlagen feststellen. Aber ich würde das nicht erwarten.

Die gemeinsame Lebensversicherung ist als Kreditsicherheit zu verstehen, aber die Wortwahl ""gemeinsame Lebensversicherung"" läßt noch viele Gestaltungsfragen offen, die hier aber sekundär sind.