Mahngebühren Umsatzsteuererklärung Nr 74?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du wirst vergeblich nach einer Befreiungsvorschrift suchen.

Mahngebühren sind nicht steuerfrei, sie sind nicht steuerbar.

https://www.foerderland.de/managen/steuer/steuerlexikon/eintrag/U/umsatzsteuer-steuerbefreiungen/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Nico789 
Fragesteller
 11.04.2020, 11:54

Danke für die schnelle Rückmeldung bzw. Aufklärung. Also leider mit Zelle 24 schon in der Voranmeldung falsch deklariert. Richtigerweise hätte es in Zelle 40 landen müssen?
Wie verhält man sich in einem solchen Fall? das Ergebnis bleibt am Ende das selbe.

0
Nico789 
Fragesteller
 11.04.2020, 16:01
@wfwbinder

Also in der Jahreserklärung auch wieder "falsch angeben" oder zumindest dort berichtigen? Wenn ich es falsch fortsetze, muss ich die entsprechende Nummer gemäß §4 UStG angeben.
Ich hoffe die Fragerei geht nicht zu weit, ich bin hier noch neu. Vielen Dank für die Unterstützung.

0
wfwbinder  11.04.2020, 16:48
@Nico789

natürlich in er Jahreserklärung richtig machen. Aber für so einen Minifehler eine berichtigte UStVa wäre einfach unwirtschaftlich.

0