Bei Jahresabschluss Umsatzsteuer-Nachzahlung geringer als USt-Einnahme = mein "Gewinn"?
Laut Finanzamt kommt es gemäß meinem Jahresabschluss 2017 zu einer Nachzahlung der Umsatzsteuer i.H.v. € 7.500.-. (das ganze Jahr 2017 über wurde -keine- USt an das FA abgeführt, es handelt sich also um die gesamte USt-Schuld aus 2017)
Nun habe ich durch meine Betriebseinnahmen in 2017 auch € 11.500.- an Umsatzsteuer eingenommen, welche rechnerisch ich dem FA "schulde".
Die Nachzahlung der Umsatzsteuer i.H.v. € 7.500.- resultiert also aus meiner eingenommenen Umsatzsteuer -minus- des Vorsteuerabzugs (selbst bezahlte USt beim Wareneinkauf).
Nun habe ich ja rechnerisch ein + von € 4.000.- auf meinem Umsatzsteuer-Konto für 2017 liegen. Da mit dem Jahresabschluss seitens des Finanzamt "alles durch ist", kann ich diese Summe als "Gewinn" ansehen und auf mein Geschäftskonto überweisen und muss das Geld nicht weiter zurückhalten.
Verstehe ich das richtig oder übersehe ich einen wichtigen Punkt? Danke!
1 Antwort
Wenn du also die Umsatzsteuer auf einem Extrakonto "gebunkert" hattest (sehr klug, weil die Nachzahlung dann nicht unvorbereitet trifft), dann ist das richtig. Du kannst diesen Betrag nun verbrauchen.
Wegen der gesonderten Konten ab dran denken, die 7.500,- sind Betriebsausgabe und gehören in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.
JA klar, schließlich werden in den meisten Wareneinkäufen, wie auch in den Telefongebühren, Bürobedarfsrechnungen, Internet usw. überall Umsatzsteuer enthalten sein, die als Vorsteuer abgezogen werden kann.
Ja genau, die eingenommene USt. habe ich immer sofort auf ein separates Konto kopiert. Dort liegt nun aus 2017, wovon die geforderte USt. an das FA abgeführt wurde, noch der "Überschuss" aus diesem Jahr. Dann werde ich das Geld auf mein operatives Geschäftskonto überweisen :) (Kann ich davon ausgehen, dass ich, Wareneinkäufe vorausgesetzt, immer etwas weniger USt. an das FA abführen muss, als ich durch meine Ausgangs-Rechnungen eingenommen habe?)