Bei Jahresabschluss Umsatzsteuer-Nachzahlung geringer als USt-Einnahme = mein "Gewinn"?

1 Antwort

Wenn du also die Umsatzsteuer auf einem Extrakonto "gebunkert" hattest (sehr klug, weil die Nachzahlung dann nicht unvorbereitet trifft), dann ist das richtig. Du kannst diesen Betrag nun verbrauchen.

Wegen der gesonderten Konten ab dran denken, die 7.500,- sind Betriebsausgabe und gehören in Deine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja genau, die eingenommene USt. habe ich immer sofort auf ein separates Konto kopiert. Dort liegt nun aus 2017, wovon die geforderte USt. an das FA abgeführt wurde, noch der "Überschuss" aus diesem Jahr. Dann werde ich das Geld auf mein operatives Geschäftskonto überweisen :) (Kann ich davon ausgehen, dass ich, Wareneinkäufe vorausgesetzt, immer etwas weniger USt. an das FA abführen muss, als ich durch meine Ausgangs-Rechnungen eingenommen habe?)

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@selfmade2017

JA klar, schließlich werden in den meisten Wareneinkäufen, wie auch in den Telefongebühren, Bürobedarfsrechnungen, Internet usw. überall Umsatzsteuer enthalten sein, die als Vorsteuer abgezogen werden kann.

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