Lohnsteuerabzugsverfahren, Freibeträge?

3 Antworten

Letztendlich relativiert sich das ehedem über die - bei der Wahl der StKl III und V - verpflichtende Steuererklärung.

Ansonsten können die Steuerfreibeträge vorrangig hier nur dem Ehemann zugeordnet werden.


Werdet ihr denn nicht zusammenveranlagt!?

Weil dann ist das doch eh egal!

wenn wir die Freibeträge udn die Einkünfte kennen würden, könnte man das genau ausrechnen.

Aber es wäre eigentlich sinnlose Arbeit, denn alles was ihr im Jahr ggf. monatlich mehr habt, könnte zu einer Nachzahlung nach der verpflichtenden Einkommensteuererklärung werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung