Leivertrag?

2 Antworten

Eine Schwangere kann man nicht vor die Tür setzen , gilt als Härtefall

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(BGB) eine Nische finden. Nach § 574 des BGB nämlich kann ein Mieter Widerspruch gegen die Kündigung durch den Vermieter einlegen, selbst wenn die Kündigung fristgerecht ist. Dies gilt, sollte ein Umzug für den Mieter, seine Familie oder andere Angehörige seines Haushaltes eine Härte bedeuten (Gesetzesstand November 2011). Eine Schwangerschaft kann als Härtefall geltend gemacht werden, wenn

https://babyzauber.com/mietschutz-in-der-schwangerschaft/

Ellanoir 
Fragesteller
 16.09.2023, 13:59

Das gilt dann auch bei Leihverträgen. Lieben Dank. Wenn es sein müsste, könnte ich tatsächlich eine ärztliche Bescheinigung erstellen lassen, weil es eine Risikoschwangerschaft ist.

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Natürlich müssen mein Mann und ich dann ausziehen.

Schlicht und ergreifend - ihr lebt gegen Übernahme der Nebenkosten im Haus Deines Bruders - ergo hat Deine Mutter nichts zu melden bzw. zu fordern.

Es wurde eine Forderung an meinen Bruder gestellt entweder Sie oder ich.

Warum solltet denn Ihr ausziehen - wenn es der Mutter missfällt, dass zukünftig ein (Enkel-)kind mit im Haus lebt, so sei es ihr freigestellt auszuziehen.

Auch Dein Bruder kann den vor 5 Jahren geschlossenen Vertrag nicht einfach mal so eben außer Kraft setzen oder Euch kündigen, dazu bedürfte es besonderer Gründe.

Ellanoir 
Fragesteller
 16.09.2023, 14:18

Mein Bruder steht unter den Pantoffeln meiner Mutter. Eigentlich wussten alle das wir einen KiWu hatten, leider war das nicht sehr einfach und hatten eigentlich aufgegeben und jetzt hat es doch geklappt. Warum meine Mutter dagegen ist, versteht niemand. Ich bin schon froh das diese Woche ruhig war ohne Stress. Wir werden auf jedenfall ausziehen, aber es braucht natürlich Zeit. Ich habe einfach Angst das irgendwann eine Art Kündigung im Briefkasten ist und wir auf der Straße sitzen.

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