Wer ist für das finden einer Ersatzwohnung bei Zwangsräumung zuständig?
Also folgender vielleicht etwas komplizierter Sachverhalt:
Wir spielen mit dem Gedanken das Haus unseres Nachbarn zu ersteigern, dass zur Zwangsversteigerung ansteht. Dieser ist wegen psychischer Probleme und Alkoholmissbrauch nicht mehr erwerbsfähig und momentan auch nicht in der Lage sich um irgendetwas zu kümmern. Da wir Ihn aber schon lange kennen und die ganze Entwicklung mitgekriegt haben möchten wir nicht nur eine Zwangsräumung vermeiden, sondern auch irgendwie behilflich sein ihm eine Ersatzbleibe zu besorgen. Er selber ist zu diesem Thema nicht ansprechbar. Da er Hartz 4 Empfänger ist und auch mit der Schuldnerberatungsstelle der AWO in Kontakt steht würden wir gerne mit denen im Vorfeld an einer Lösung arbeiten um eine Eskalation von vorneherein zu vermeiden. Wir befürchten, dass er sonst wirklich einfach auf der Strasse landet. Welche Möglichkeiten gibt es hier? Es geht es nicht darum ihn rauszuschmeissen, sondern wirklich eine für alle Parteien gangbare Lösung zu finden. Kann uns jemand sagen an wenv wir uns da wenden müssten und wie man alle Parteien an einen Tisch bekommt um einfach nur für Ihn eine akzeptable Lösung zu finden??
1 Antwort
Hier in Deutschland landet niemand, der nicht will auf der Straße. Dafür sorgen schon die Sozialämter, die dann die Betreuung übernehmen.
Allerdings fangt Ihr ungewöhnlich früh an, Euch Gedanken zu machen. Zuerst müßt Ihr ja das Haus erstmal ersteigert haben, dann müßt Ihr Euren Nachbarn zur Räumung aufgefordert haben und erst dann wird das Sozialamt aktiv, frühestens dann. Es kann Euch nämlich passieren, dass die überhaupt erst Handlungsbedarf sehen, wenn der Zwangsräumungstermin ansteht. Und dann braucht das Ergebnis nicht nur in Euren Interesse zu sein. Wenn Ihr Pech habt, weist das Sozialamt den Nachbarn vorübergehend wieder in sein altes Haus ein. Die Sache scheint also durchaus schwierig werden zu können.