Lehrauftrag Steuern etc.?

1 Antwort

3 Wochen * 5 Tage * 5 Stunden = 75 Stunden * X Euro.

Wenn es eine Anstellung wäre, würden Sozialversicherung und Steuer anfallen, aber die Steuer käme bei der Jahreserklärung zurück (wenn es keine weiteren namhaften Einkünfte gäbe.

Wenn es auf Honorarbasis ist, fallen keine Steuern an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Wave08 
Fragesteller
 24.03.2021, 19:39

Vielen Dank für die Antwort! Wissen Sie auch, wie sich das mit den Wochenstunden/Studentenstatus verhält? Ich habe gelesen, max. 20 Arbeitsstunden in der Woche sind erlaubt, um den Studentenstatus zu behalten. Muss ich die Stunden vom Minijob da mit einrechnen?

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wfwbinder  24.03.2021, 20:28
@Wave08

Ja, in der Vorlesungszeit sind 20 Wochenstunden Beschäftigung erlaubt. 20 Stunden sind 20 Stunden.

Aber es scheint ja ein sehr kurzer Zeitraum zu sein. Wer will das Prüfen.

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