Ladendiebstal, was jetzt?
Hallo, ich hab heute in einem Supermarkt was im wert von 4€ geklaut und wurde erwischt. Ich bin 19 jahre alt und meine taschen wurden vor ort noch kontrolliert und meine Daten von meinem Ausweis wurden abgeschrieben.
ich weiß es war dumm und ich werds auch nicht mehr tun, weil es mich sehr eingeschüchtert hat.
Auf jeden Fall,, ich musste 100€ Strafe zahlen und der Ladendetektiv + Chef meinten, dass die Anzeige zur Polizei gebracht wird und ich dann einen Brief bekomme.
Jetzt habe ich mehrere Fragen;
- Was steht in diesem Brief drinnen?
- Wird die Polizei selbst auch ermitteln oder ist mein "Geständnis" ausreichend?
- Werd ich zur Vorladung eingeladen oder wird das vor Gericht fallen gelassen, weil ich die Strafe gezahlt habe, Ersttäterin bin + der wert lag unter 50€?
Danke im Vorraus.
2 Antworten
Werd ich zur Vorladung eingeladen
Polizeiliche Vorladung - ja
oder wird das vor Gericht fallen gelassen,
bei einem Ersttäter, bei einem so geringen Wert der gestohlenen Ware - vermutlich ja.
weil ich die Strafe gezahlt habe,
Du hast keine Strafe im juristischen Sinne gezahlt, sondern eine "Fangprämie" welche Händler bei Warendiebstahl i.d.R. fordern. Geldstrafen kann max. ein Gericht verhängen.
Und im schlimmsten Fall, würde Dich ein Richter ob Deines jungen Alters vermutlich als "Heranwachsende/n" einstufen, was dann zu einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht führen und folglich auf Sozialstunden hinauslaufen würde.
"ich werds auch nicht mehr tun, weil es mich sehr eingeschüchtert hat".
Normalerweise tut nan das nicht, weil man sich nicht am Eigentum andere Leute vergreift und sich an Gesetze hält.
Ich weiß das nicht und ich musste natürlich nicht zur Polizei, ich habe ja nicht gestohlen.
Darf ich fragen wie es ausgegangen ist?
Musstest Du zur Polizei?