Ladendiebstal, was jetzt?

2 Antworten

Werd ich zur Vorladung eingeladen

Polizeiliche Vorladung - ja

oder wird das vor Gericht fallen gelassen,

bei einem Ersttäter, bei einem so geringen Wert der gestohlenen Ware - vermutlich ja.

weil ich die Strafe gezahlt habe,

Du hast keine Strafe im juristischen Sinne gezahlt, sondern eine "Fangprämie" welche Händler bei Warendiebstahl i.d.R. fordern. Geldstrafen kann max. ein Gericht verhängen.

Und im schlimmsten Fall, würde Dich ein Richter ob Deines jungen Alters vermutlich als "Heranwachsende/n" einstufen, was dann zu einer Verurteilung nach Jugendstrafrecht führen und folglich auf Sozialstunden hinauslaufen würde.

"ich werds auch nicht mehr tun, weil es mich sehr eingeschüchtert hat".

Normalerweise tut nan das nicht, weil man sich nicht am Eigentum andere Leute vergreift und sich an Gesetze hält.

Giraffe27  11.05.2023, 14:40

Darf ich fragen wie es ausgegangen ist?

Musstest Du zur Polizei?

0
Eifelia  11.05.2023, 16:06
@Giraffe27

Ich weiß das nicht und ich musste natürlich nicht zur Polizei, ich habe ja nicht gestohlen.

0