Kurzarbeitergeld Aufhebungsvertrag?

2 Antworten

Sobald der Arbeitgeber von der Kündigung erfährt, ist der Mitarbeiter nicht mehr in Kurzarbeit und MUSS voll bezahlt werden. So sieht es das Gesetz vor.

Alternativ, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu umgehen würde ich vorschlagen, dass man sich entweder a. kündigen lässt (betriebsbedingt), oder b. eine Aufhebung unterschreibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
GigiT 
Fragesteller
 22.01.2021, 11:49

Dankeschön. Kündigen will er sie jedoch nicht. Er möchte den Februar wahrscheinlich nicht bezahlen und schlägt Aufhebungsvertrag sofort vor oder komplett Kurzarbeit den gesamten Februar. Kommt ja auf das selbe für meine Mutter raus?

Aber wie ist es mit Aufhebungsvertrag am letzten Tag des Februars?

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NMAFFM  22.01.2021, 11:51
@GigiT

Ich würde den Aufhebungsvertrag zu Ende Februar wählen. Kündigt sie jetzt, dann bekommt sie zwar volles Gehalt, aber die Sperre der Agentur.

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NMAFFM  22.01.2021, 11:53
@NMAFFM

Alternativ, wenn deine Ma doch ohnehin in Kurzarbeit ist, warum dann kündigen, bzw. die Aufhebung unterschreiben? Sie kostet den AG doch keinen Cent, ist weiterhin beschäftigt/versichert und kann sich ums Enkelchen kümmern. So gesehen ist das Arbeitslosengeld nicht mehr oder weniger als das Kurzarbeitergeld. Einen Betrug sehe ich so auch nicht, weil ja kein schaden in dem Sinn entstanden ist, weil beide Summen ziemlich gleich sein werden. Wäre das denn eine Alternative? Den Vertrag einfach weiterlaufen zu lassen?

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GigiT 
Fragesteller
 22.01.2021, 11:59
@NMAFFM

Sie bekommt Lohn gemäß Stempelkarte. Da er im Februar keine Arbeit für sie hat, wird sie eh nicht bezahlt (also leider kein volles Gehalt noch).

Aber die Sperre der Agentur kommt leider auch beim Aufhebungsvertag auf sie zu.

Die beste Lösung erscheint für mich dennoch ebenfalls Aufhebunsvertrag zum Ende Februar, da sie Kurzarbeitergeld dann noch bekommt, wenn ich keinen Denkfehler habe. Kann sie am 26.02 (Freitag) Aufhebungsvertrag unterzeichnen und am 01.03 (Montag drauf) bereits die Kinder hüten?

Danke nochmals

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GigiT 
Fragesteller
 22.01.2021, 13:25
@NMAFFM

Sorry das mit KU weiterlaufen lassen habe ich überlesen. Das wäre vorrübergehend nur möglich, da er natürlich auch hin und wieder Arbeit hat. Sie könnte also schon für den halben Monat im März wieder gebraucht werden, dann wieder mal einen halben nicht. Ich könnte diese Schwankungen nicht auffangen leider. Ganz lieben Dank trotzdem für deine Mithilfe

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NMAFFM  22.01.2021, 13:28
@GigiT

Sie bekommt Lohn gemäß Stempelkarte. Da er im Februar keine Arbeit für sie hat, wird sie eh nicht bezahlt (also leider kein volles Gehalt noch).

Was ist denn mit der vertraglich vereinbarten Soll Arbeitszeit? Diese muss, auch bei weniger Arbeit, bezahlt werden.

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Tina34  22.01.2021, 12:09

Der Auffassung widerspreche ich jetzt mal.....
Es gibt etliche Anwälte die sich auf ein BAG Urteil berufen und die gehen davon aus, sollte Kurzarbeit rechtswirksam vereinbart sein steht dem Mitarbeiter auch bei Kündigung nur Lohn in Höhe von KUG zu, allerdings SV und Steuerpflichtig.
Da wird es in der nächsten Zeit einige Prozesse geben, mal sehen wie die ausgehen.
Ich würde mich da nicht drauf verlassen was NMAFFM geschrieben hat.
Dringend würde ich dazu tendieren die Vereinbarung auf Kurzarbeitergeld prüfen zu lassen von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Hier auch mal was zum nachlesen, die haben das von allen Seiten beleuchtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-waehrend-kurzarbeit-bekomme-ich-wieder-volles-gehalt-bis-zum-ende-der-kuendigungsfrist_180437.html

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dem gekündigten Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nur das gekürzte Gehalt zusprechen würde. Ausgang offen, die Verhandlung wird in den nächsten Wochen fortgeführt.

Warten wir es mal ab