Kündigungsfrist?
Grüße! :)
Ich habe letztes Jahr bei einem Arbeitgeber angefangen, dass Arbeitsverhältnis war bis zum 31.12.22 befristet. Danach normal weiter gearbeitet. Der Arbeitsvertrag hat keine Stundenzahl notiert und die Arbeit ist immer auf Abruf. Stehe jeden morgen auf, Frage ob es Arbeit gibt und je nachdem ob etwas ansteht, erfahre ich teilweise 1 h vorher erst ob ich arbeiten muss oder nicht. Für den anderen bereich in dem wir tätig sind, erfahre ich erst am abend zuvor wann arbeitsbeginn ist obwohl er teils Wochen vorher weiss wann und was in dem Teilbereich ansteht.
Meine Frage ist jetzt zusätzlich: gelten die 4 Wochen Kündigungsfrist? Hätte die Möglichkeit zeitnah in einem neuen Betrieb zu beginnen. Am liebsten schon ab morgen, da ich mir auch recht sicher bin, dass er mich während der Kündigungsfrist nicht mehr einteilen wird. Gang und gäbe dort.
1 Antwort
Dein befristeter Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig, es entfällt lediglich die Befristung.
Ergo da rein schauen, was an Kündigungsfristen angegeben sind. Wenn dort keine stehen kannst du mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten kündigen.
Sofern es nicht eindeutig ein Job auf Minijobbasis ist müssen in einem Arbeitsvertrag die Wochen oder Monatsstunden drin stehen. Stehen diese nicht drinn, dann ist vor ein paar Jahren verfügt worden, das es mindest 20Wochenstunden sein müssen, die der AG bezahlen muss und abrufen kann. Stellt dich dein AG also frei, ruft deine Arbeitsleistung nicht ab, muss er dich dennoch für 20 Stunden/Woche bezahlen.
Du kannst natürlich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu machen, das währe Fristlos, dem muss aber dein AG zustimmen. Wobei, wenn es bei euch gang und gäbe ist, nach Kündigung die Leute nicht mehr einzusetzen, dann sollte einem Aufhebungsvertrag nichts im Wege stehen.