Kündigungsfrist?

1 Antwort

Dein befristeter Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig, es entfällt lediglich die Befristung.

Ergo da rein schauen, was an Kündigungsfristen angegeben sind. Wenn dort keine stehen kannst du mit 4 Wochen zum 15. oder Monatsletzten kündigen.

Sofern es nicht eindeutig ein Job auf Minijobbasis ist müssen in einem Arbeitsvertrag die Wochen oder Monatsstunden drin stehen. Stehen diese nicht drinn, dann ist vor ein paar Jahren verfügt worden, das es mindest 20Wochenstunden sein müssen, die der AG bezahlen muss und abrufen kann. Stellt dich dein AG also frei, ruft deine Arbeitsleistung nicht ab, muss er dich dennoch für 20 Stunden/Woche bezahlen.

Du kannst natürlich versuchen einen Aufhebungsvertrag zu machen, das währe Fristlos, dem muss aber dein AG zustimmen. Wobei, wenn es bei euch gang und gäbe ist, nach Kündigung die Leute nicht mehr einzusetzen, dann sollte einem Aufhebungsvertrag nichts im Wege stehen.