Untermietvertrag
hallo.bitte um hilfe. bei einer Wohnungsbaugesellschaft habe ich eine Wohnung angebmietet für meinen sohn und seinen freund.die wbg habe ich informiert.laut Mietvertrag ist keine untervermietung genehmigt,sie akzeptieren es aber.wir mussten für den bafögantrag einen schriftlichen untermietvertrag für den freund aufsetzten.(das war ein 2 zeiler,indem stand,dass für den Untermieter die selben rechte gelten,wie für den Mieter). da es sich um ein freundschaftliches Verhältnis der beiden handelte,wurde alles ohne große Bürokratie gemacht-ein fehler wohl... wir haben uns auch die Kaution geteilt.am 27.5.hat sein freund meinem sohn mitgeteilt,dass er am 30.6 auszieht. wir saßen alleine auf der miete.die abgesprochene 3 monatige Kündigungsfrist ist nicht mehr relevant für ihn.die wäre laut seinen aussagen nicht rechtsgültig. wir haben die miete fast 2 Monate alleine getragen,bis ein andere Student mit eingezogen ist. nun fordert der freund die Kaution zurück.(für mich eine art Entschädigung für die nicht gezahlte miete und kurzfristigen auszug) hätte gerne genaue Infos,wie die Rechtslage aussieht.(ein bekannter sagt:es gibt keinen gültigen untermietvertrag,da die wbg es laut Mietvertrag nicht offiziell genehmigt,also gibt es auch keine rechten und pflichten zwecks Kündigungsfrist und Kaution. bitte um hilfe und danke sehr.
1 Antwort
Nicolein: Statt gammoncrack zu beschimpfen, solltest Du Dir lieber Gedanken darüber machen, wie man einen leserlichen Text einstellt.
Wir sind gerne bereit Deine Frage nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, aber dazu solltest wenigstens die einfachsten Formen der Rechtschreibung beachten.
Dass was Du uns hier anbietest ist die reine Katastrophe und es wird sich keiner bereit erklären so etwas zu lesen.
Also, wenn Du eine Antwort möchtest, verfasse den Text noch einmal leserlich.