Rückzahlung nach Jahresabrechnung, Untermieter bekommt Miete von der Gemeinde gezahlt
Ich bin der Hauptmieter einer WG. Es gibt zwei Untermieter die ihren Teil an mich zahlen und ich zahle an den Vermieter. Einer der Untermieter bekommt seine Miete vom Amt gezahlt. Bei der Jahresabrechnung kam heraus, dass wir eine Rückzahlung bekommen sollten. Ich als Hauptmieter muss entscheiden ob wir das ausgezahlt bekommen (umständlich) oder es einfach verrechnen so wie man das normalerweise macht. Aber jetzt weiß ich nicht ob ich/wir das Geld was eigentlich an das Amt zurückfließen sollte einfach zur Verrechnung freigeben dürfen? Wer weiß Rat?
1 Antwort
Hallo, ... was heißt in diesem Fall " Jahresabrechnung " ? Sind es Stromguthaben, dann sind es Guthaben die einem Hartz4 Bezieher nicht angerechnet werden dürfen( weil aus dem Regelsatz bezahlt ). Anders verhält es sich bei Wasser, Heizung und sonstige Betriebskosten. Das wird komplett angerechnet und wird von deinem Mitmieter belegt werden müssen. Der Untermieter sollte sich bei seinem zuständigen Sachbearbeiter Rat holen, wie in diesem Fall zu verfahren ist. K.