Von Hauptmieter zum Untermieter werden?


20.04.2020, 18:36

Falls aus irgendeinem *Grund* der Untervermiet...

2 Antworten

Die Untervermietung ist für deine Frage zunächst mal sekundär. Als erstes wird es darum gehen, dass der Hauptvertrag geändert werden muss. Es soll sich ja die Vertragspartei auf Mieterseite ändern. Dies erfordert aber eine Zustimmung des Vermieters. Es gibt keinen Rechtsanspruch, dass der Vermieter mit der Änderung des Hauptvertrags einverstanden sein muss. Daher könnt ihr nicht mehr tun als euer Anliegen dem Vermieter zu schildern und um Einverständnis zu bitten.

Die Erlaubnis zur Untervermietung kann man bei der Gelegenheit auch gleich einholen. Dann ist der Untermietvertrag nur eine Formalität.

Möglich ist euer Plan also, aber er kann nicht erzwungen werden.

LydiaM 
Fragesteller
 20.04.2020, 21:10

Das es nicht erzwungen werden kann, ist uns bewusst. Daher werden wir einfach hoffen, dass es der Vermieter erlaubt. Ansonsten Pech gehabt für die Freundin und den Bruder, da kann man nicht viel mehr machen.

Aber vielen Dank für die ausführliche Antwort.

0
Aivas  20.04.2020, 21:21
@LydiaM

Ich verstehe nicht, warum du sagst "Pech gehabt". Es besteht ja dann immer noch die Möglichkeit, dass der Hauptvertrag so beibehalten wird wie er ist und die Freundin einfach so ohne Vertrag mit einzieht. Das wäre das einfachste für alle Beteiligten, und euer Ziel, dass die Freundin später ohne große Angelegenheit wieder auszieht wäre auch erfüllt. Die Erlaubnis hierfür muss der Vermieter vielleicht sogar geben wegen §553 BGB.

Insofern verstehe ich auch nicht ganz, warum ihr den Vertrag überhaupt ändern wollt. Ich sehe keinen wirklichen Vorteil darin, ganz im Gegenteil, das Vorgehen wie eben beschrieben ist einfacher mit gleichem Ziel.

0
LydiaM 
Fragesteller
 20.04.2020, 21:32
@Aivas

Es tut mir Leid falls ich etwas falsch oder kompliziert formuliert habe. Das "Hauptproblem" liegt darin, dass der Bruder so früh wie möglich mit ihr in eine eigene Wohnung ziehen möchte, aber ich gerne in dieser Wohnung bleiben würde für ein weiteres Jahr oder vielleicht 2. Dies ist aber nur unter der Zustimmung des Vermieters möglich, da wir beide als Hauptmieter gemeinsam kündigen und die Wohnung verlassen müssten. Das ganze wegen den Untermietvertrag wäre dafür, dass die beiden ohne weiteres ausziehen können und ich bleiben kann. Und da wir sonst Gefahr laufen eine fristlose Kündigung zu erhalten, wenn wir jemand ungemeldet zur Untermiete wohnen haben.

Ich denke, dass es am einfachsten ist, den Vermieter zu fragen, was wir da machen können und ob sie einen Vorschlag hätten und unser Vorgehen erlauben würden.

Aber danke für eure Antworten und einen schönen Abend noch.

0
Aivas  20.04.2020, 21:53
@LydiaM

Falls der Vermieter nicht zustimmt, dann hindert deinen Bruder dennoch nichts, auzuziehen. Der Vertrag bleibt weiter bestehen, und dein Bruder bleibt auch dafür verpflichtet. So könnte ihr dann erst später gemeinsam kündigen, wenn auch du einmal ausziehen möchtest.

1

Für den Untermietvertrag müsst Euch vor allen Gedankenspielen zu allererst die Einwilligung des Vermieters einholen.

LydiaM 
Fragesteller
 20.04.2020, 20:08

Der Vermieter darf nur unter wenigen Bedingungen den Untermietvertrag ablehnen, unter welchen vor allem zu viele Mieter zählen, was nicht das Problem sein wird und durch nicht beachten der Hausordnung und ein paar weitere schwerwiegende Punkte, wie Zahlungsverzug etc.. Wir möchten in einem Brief alles beantragen können, daher wollten wir zuerst wissen ob es überhaupt möglich wäre oder ob es nur vergebene Arbeit ist alles zu formulieren. Wir werden aber auf jeden Fall den Vermieter kontaktieren und direkt nachfragen, da diese Frage wahrscheinlich nicht pauschal beantwortet werden kann. Danke aber für die Antwort.

0