Kündigung zum 10. des Monats, bekomme ich Teil des Lohns?

1 Antwort

Den Anteil hast du nicht verloren.

Aber erkläre doch mal das mit den Schichten genauer.

Also egal ob du 3 oder 15 Schichten gearbeitet hast - der Lohn blieb bei 520,- Euro.

Ich rate mal:

Mindestlohn ist 12,- Euro. Stunden hierfür sind 43,33.

Du hast immer mindestens 43,33 Euro gearbeitet. Manchmal auch 60 Stunden. Die "Überstunden" wurden natürlich nicht vergütet. Sehe ich dies so richtig?

vlastopermonik 
Fragesteller
 12.07.2023, 20:56

Ich weiß nicht was du genau mit 43,33 Euro meinst, aber der erste Teil verstehst du richtig, also der Lohn steht monatlich fest, unabhängig von der Anzahl der Schichten, und mögliche Überstunden sind zusätzlich vergütet.

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senior1  12.07.2023, 21:01
@vlastopermonik

Um bei einem Minijob mit dem Mindestlohn auf 520,- Euro zu kommen musst du 43,33 Stunden arbeiten. Es ist eigentlich unmöglich, das der Lohn immergleich ist, unabhängig wieviele Schichten du gearbeitest hast.

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