Küche nach eingezogen verkaufen?
Hallo!
Ich möchte wissen, ob Sie mir helfen können.
Ich habe eine Wohnung gemietet, in der sich eine Küche befindet (nicht im Vertrag, im Übergabeprotokoll steht, dass sie dort bleibt, aber nicht zur Wohnung gehört).
Der Vermieter hat gesagt, dass die Küche nicht zur Wohnung gehört, aber die letzte Miete hat sie da gelassen (weil der Vertrag nicht gut endet).
Der Vormieter möchte sie jetzt verkaufen, ich denke, dass er das Recht dazu hat.
Meine Frage ist, was passiert, wenn ich die Küche nicht kaufen will? Kann der Vermieter dann irgendwann kommen und die Küche rausnehmen? Ohne mich dort? Kann ich verlangen, dass alles sauber hinterlassen wird und dass dies an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit geschieht?
Ich danke Ihnen im Voraus!
4 Antworten
Der Vermieter hat gesagt, dass die Küche nicht zur Wohnung gehört, aber die letzte Miete hat sie da gelassen (weil der Vertrag nicht gut endet).
Es stellt sich noch die Frage, ob der Vertrag nicht nur nicht gut endete, sondern auch, ob der Vermieter noch Forderungen hat. Nach Deienr Schilderung unwahrscheinlich,aber für die Klarheit wichtig.
Frage doch mal beim Vermieter an, ob der Forderungen an den Vormieter hat und das Vermieterpfandrecht geltend macht.
Wenn nein, gehört die Küche dem Vormieter. Aber er hat sie drin gelassen. Er kann sie verkaufen,verschenken, ausbauen und auf den Müll werfen, aber er muss das alles mit Dir abmachen, denn er kann nicht einfach kommen und ausbauen.
Mein Tipp für Dich:
Sieh nach, was Du für eine Küche ausgeben müsstest und wie die Lieferzeit ist (IKEA gibt es zum mitnehmen). Dann hast Du eine Größe für die Verhandlungen mit dem Vormieter.
Neue Küche für X, oder Küche ohne Ausbau udn Einbau, aber eben alt.
Du bist der Besitzer der Küche. Aber wer war der Eigentümer zum Zeitpunkt deines Einzuges bzw. wer ist aktuell der Eigentümer der Küche. Wenn es der Vermieter ist, kann die Küche dort bleiben wo sie ist. Wenn es der Ex-Mieter ist kann er die Küche zurückfordern.
Ich habe eine Wohnung gemietet, in der sich eine Küche befindet (nicht im Vertrag, im Übergabeprotokoll steht, dass sie dort bleibt, aber nicht zur Wohnung gehört).
Hast du jetzt eine Wohnung mit einer Küche gemietet, oder nicht? Was genau steht im Mietvertrag? Die Küche bleibt, aber gehört nicht zur Wohnung? Das ist ziemlich unlogisch… Der Vermieter darf jedenfalls nicht einfach deine Wohnung betreten und dort irgendwas entfernen.
Der Vermieter darf nur mit Deiner Einwilligung und abgesprochenen Termin in die Wohnung .
Da Du einen bestehenden Mietvertrag hast , bist Du nicht verpflichtet, die Küche zu kaufen.
Solltest Du Dir unsicher sein , dass der Vermieter unberechtigt in Deine Wohnung geht , wechsle das Schloss und hebe es auf , welche Du bei Auszug wieder einbaust.
Sollte der Vermieter die Küche entfernen , lasse Dir unterschreiben mit Zeugen , dass Du sie unbeschädigt übergeben hast