Krankenstand danach und AA?
Bin seit 10/21 im Krankenstand,5/22 von AG gekündigt,Krankengeld bis 3/23,AA gemeldet in Bearbeitung mit Gesundheitsbogen.Kann nur noch leichte Arbeit aber ich möchte Arbeitslosengeld,61 Jahre,zählen die 2 Jahre in Rente mit?
2 Antworten
Bin seit 10/21 im Krankenstand,5/22 von AG gekündigt,Krankengeld bis 3/23,AA gemeldet in Bearbeitung mit Gesundheitsbogen.
Nahtlosigkeitsregel - hinsichtlich der Vorgeschichte wirst Du eher nicht 2 Jahre ALG I in Anspruch nehmen können, sondern wirst einen Antrag auf EM-Rente stellen müssen. Die zeit bis zum Rentenbeginn werden auch via ALG I Rentenbeiträge gezahlt - weitere Anwartschaftsmonate "erarbeitet", so wie während des Krankengeldbezuges auch.
Kann nur noch leichte Arbeit aber ich möchte Arbeitslosengeld,
wie sehen denn die leichten Arbeiten aus?
wie lange (in Stunden) kannst du denn laut Gutachten noch arbeiten?
wenn du nicht mehr Vollzeit arbeiten kannst wird dich das AA dazu auffordern die EM Rente zu beantragen.
welchen GDB hast du dadurch?
wenn du ALG1 haben willst mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ansonsten sagt das AA ab in Erwerbsminderungsrente.
Habe leider Probleme mit beiden Händen ,aber vielleicht gibt es für mich auch noch irgendwelche Arbeit