Kosten für unabhängige Finanzberatung absetzbar?

2 Antworten

  1. Bei Finanzberatung für den Privatbereich sind die Kosten nicht absetzbar.

  2. Wenn die Finanzberatung geschäftlicher Natur ist (-> z.B. Anlagemöglichkeiten für betriebliches Vermögen), dann sind die Kosten meist absetzbar.

Es gibt unabhängige Berater, die (via Haftungsdach oder ohne) über den Gesamtmarkt beraten und es gibt viele Berater, die mit dem Segment Fonds zu einem noch besseren Ergebnis kommen. In der Kapitalanlage dürfte jedenfalls die Erfahrung für die sprechen, die es seit mehr als 10 Jahren erfolgreich machen. Ich weiss nicht, ob Honorarberater das leisten.

Der Gag ist, dass du das mit wenig Geld ausprobieren und Erfahrungen machen kannst. Die Chancen sind riesig, das Risiko, wenn du etwas aufpasst, ausgesprochen moderat.

Du liegst sicher richtig, wenn du zu einer Bank gehst und auch, wenn du dich von Strukturvertrieben beraten lässt. Es gibt aber auch unabhängige Berater, die zig Millionen über den Gesamtmarkt oder in Fonds betreuen und das sind Sezialisten. Wenn du einen brauchst, der auch Versicherungen, Immobilien oder sonstwas in Haus hast, solltest du danach suchen.

Ich war Montag bis gestern bei einem Meeting einer Auswahl der größten Finanzdienstleister in Deutschland. Man führte neben den Vorträgen der Sponsoren intensivste Gespräche miteinander und merkt, was alles an Top-Beratung geboten wird. Nicht alle sind auf jedem Gebiet gut und manche nur groß aber viele extrem kundenorientiert. Man muss denjenigen nur finden.

Die Kosten der Honorarberatung sind, wenn sie Kapitaleinkünfte betreffen, nicht absetzbar, weil mit dem Sparerpauschbetrag abgegolten. Wenn der Honoraberater z. B. zu Immobilien oder Darlehenen berät, kann das anders aussehen.