Was zählt alles zum Homeoffice und ist damit steuerlich absetzbar?

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Alleine schon die Klima- und diesjährige Wetterlage spricht gegen eine überwiegend berufliche Nutzung des Gartenmobiliars. Auch die Wohnzimmercouch wäre als Ausweichmöbel nicht absetzbar. Bei beidem dürfte die private Nutzungsmöglichkeit überwiegen.

Es spricht aber nichts dagegen, im Homeoffice einen klassischen Besuchertisch mit drei Stühlen hinzustellen und diesen Mobiliarwert steuerlich anzusetzen und abzuschreiben. An schönen Tagen kann man diese Möbel sogar in den Garten stellen!