Kosten für Leichenschmaus, Bank sagt Girokonto sei gesperrt, immer so bei Nachlaß?

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Die Bank handelt korrekt. Die Kosten für die Beerdigung müssen aus dem Nachlass bezahlt werden, für die Verköstigung nicht.

Da hilft nur noch ein Erbschein. Den gibt es beim Rechtspfleger bei Gericht. Wenn Kinder da sind, erben diese -Neffen bekommen nichts. Mit dem Erbschein kann über das Konto verfügt werden.

bei uns in der Familie gabs so einen Fall auch schon. Soweit ich informiert bin, müssen Kosten die unmittelbar mit dem Nachlaß zu tun haben, von der Bank über das Konto des Verstorbenen abgerechnet werden. Aber Du mußt die Originalrechnung vorlegen und das geht nur mittels Überweisung. Bar auszahlen an Dich ginge nicht.