natürlich, er hat weiterhin Kontovollmacht als Kontoinhaber. Hat er nur Vollmacht gehabt, siehts anders aus, dagegen könnten die Erben vorgehen. Der Kontostand am Tag vor dem Tod wird auf alle Fälle von der Bank gespeichert und an die Nachlaßstelle übermittelt. Verfügt man also ab dem Todeszeitpunkt über Geld auf dem Konto, könnte es sein, daß die Erben einen Teil davon im nachhinein beanspruchen können.
Ja, ganz aktuell sogar seit 1.11.-tolle Sache, schau mal: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/
Der Anwalt ist sicher schon mal die richtige Anlaufstelle. Ich frage mich nur, warum Du haften mußt für die Schulden Deiner Eltern. Hattest Du Bürgschaften unterschrieben? Wende Dich an die Schuldnerberatung- das ist gratis u. hilft sicher weiter
sonst werden die Schulden ja nie weniger-- traurig aber wahr
hm, hier erscheint rechtlicher Rat sinnvoll, hab gegoogelt u. das hier gefunden, es scheint eine Einzelfallentscheidung zu sein, aber siehe selber: http://www.finanzfrage.net/frage/schenkung-vor-aufnahme-ins-pflegeheim
sieh mal: http://www.gutefrage.net/frage/koennen-eltern-den-umzug-ihrer-studierenden-kinder-von-der-steuer-absetzen
ich hoffe aber nicht, denn angeblich ist Spanien zu groß um in den Rettungsschirm zu passen. Das wäre sehr gefährlich für alle restl. EU-Mitglieder.
google hilft http://www1.karlsruhe.de/Soziales/pflege5.htm
wenn du guter Kunde Deiner Bank bist, können die Dir sicher helfen.
frag mal hier: http://www.computerfrage.net/
ich fürchte, bis zum Abschluß einer Berufsausbildung. Interessante Frage,, mal sehen ob es hier jemand noch genauer weiß. Ich denke aber, Berufsausbildung geht vor Volljährigkeit - und da Du ja schreibst, die Berufsausbildung steht noch aus, kann ich mir vorstellen, daß Du noch unterhaltspflichtig bist.
Evtl. tats. entstandenen Schaden durch Nichtzustellung einfordern- o. eben vom Kauf zurücktreten
http://www.finanzfrage.net/frage/braucht-man-spendenquittungen-fuer-die-steuererklaerung
google doch mal, ich hab folgendes gefunden: http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/recht/pfaendungstabelle.html
google hilft: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2003/1213/berufundkarriere/0050/index.html
Ich glaube mich zu erinnern, daß meine Bank bei Kreditausgabe für ein Auto nach Arbeitsbeginn u. Probezeit fragte, vermutlich wirst Du den Arbeitsvertrag mitnehmen müssen. Stell dir vor, das geht problemlos mit dem Kredit u. dann ist der Job weg, wäre ja auch blöd. Also sieh es vernünftig, mit befristetem Vertrag ist das Risiko, arbeitslos zu werden, ja doch auch nicht gering. Und wer zahlt dann die Raten?
ja das stimmt wohl, hab gegoogelt, sieh mal: http://www.versicherung-portal1.de/lebensversicherung/fonds/
der Mieter haftet, hat aber evtl. Regressanspruch gegenüber dem Helfer
Dies dürfte möglich sein, vermutlich wurde die Rate nur auf 36 Mon. runtergebrochen. Wenn Du den offenen Betrag auf einmal zurückbezahlen kannst, wird die Bank nicht nein sagen.
In den AGBs der Klinik kannst Du hierzu sicher mehr rauslesen. Bei der Aufnahme unterschreibt man diese- in der Regel übernimmt die Klinik für solche Wertgegenstände keine Haftung. sonst wende Dich mal an die unabhängige Patienenberatungsstelle.