natürlich, er hat weiterhin Kontovollmacht als Kontoinhaber. Hat er nur Vollmacht gehabt, siehts anders aus, dagegen könnten die Erben vorgehen. Der Kontostand am Tag vor dem Tod wird auf alle Fälle von der Bank gespeichert und an die Nachlaßstelle übermittelt. Verfügt man also ab dem Todeszeitpunkt über Geld auf dem Konto, könnte es sein, daß die Erben einen Teil davon im nachhinein beanspruchen können.

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Ja, ganz aktuell sogar seit 1.11.-tolle Sache, schau mal: http://www.schlichtungsstelle-energie.de/

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Der Anwalt ist sicher schon mal die richtige Anlaufstelle. Ich frage mich nur, warum Du haften mußt für die Schulden Deiner Eltern. Hattest Du Bürgschaften unterschrieben? Wende Dich an die Schuldnerberatung- das ist gratis u. hilft sicher weiter

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hm, hier erscheint rechtlicher Rat sinnvoll, hab gegoogelt u. das hier gefunden, es scheint eine Einzelfallentscheidung zu sein, aber siehe selber: http://www.finanzfrage.net/frage/schenkung-vor-aufnahme-ins-pflegeheim

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sieh mal: http://www.gutefrage.net/frage/koennen-eltern-den-umzug-ihrer-studierenden-kinder-von-der-steuer-absetzen

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frag mal hier: http://www.computerfrage.net/

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ich fürchte, bis zum Abschluß einer Berufsausbildung. Interessante Frage,, mal sehen ob es hier jemand noch genauer weiß. Ich denke aber, Berufsausbildung geht vor Volljährigkeit - und da Du ja schreibst, die Berufsausbildung steht noch aus, kann ich mir vorstellen, daß Du noch unterhaltspflichtig bist.

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Evtl. tats. entstandenen Schaden durch Nichtzustellung einfordern- o. eben vom Kauf zurücktreten

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Ich glaube mich zu erinnern, daß meine Bank bei Kreditausgabe für ein Auto nach Arbeitsbeginn u. Probezeit fragte, vermutlich wirst Du den Arbeitsvertrag mitnehmen müssen. Stell dir vor, das geht problemlos mit dem Kredit u. dann ist der Job weg, wäre ja auch blöd. Also sieh es vernünftig, mit befristetem Vertrag ist das Risiko, arbeitslos zu werden, ja doch auch nicht gering. Und wer zahlt dann die Raten?

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Dies dürfte möglich sein, vermutlich wurde die Rate nur auf 36 Mon. runtergebrochen. Wenn Du den offenen Betrag auf einmal zurückbezahlen kannst, wird die Bank nicht nein sagen.

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In den AGBs der Klinik kannst Du hierzu sicher mehr rauslesen. Bei der Aufnahme unterschreibt man diese- in der Regel übernimmt die Klinik für solche Wertgegenstände keine Haftung. sonst wende Dich mal an die unabhängige Patienenberatungsstelle.

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