Ausgewandert, Fragen zum Thema Bestattungskosten und Erbschaft?
Guten Tag,
ich lebe seit mehreren Jahren im Nicht-EU-Ausland, demnächst werde ich auch meine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben (was Dank der deutschen Bürokratie alles andere als einfach ist).
Nun lebt noch meine Mutter in Deutschland und sie wird nicht jünger. In einigen Jahren ist mit einem Todesfall zu rechnen. Hierzu habe ich folgende Fragen und freue mich auf sachliche Antworten:
- Ich weiß, dass die Gemeinde die Bestattungskosten nicht rechtswirksam von mir als Verpflichteter im Ausland einfordern kann. Vielmehr ist die Gemeinde darauf angewiesen, dass ich meiner Pflicht freiwillig nachkomme. Wie sieht es aber aus, wenn ich irgendwann nach Deutschland einreise? Werde ich dann verhaftet? Auch dann, wenn mir der Kostenbescheid im Ausland gar nicht rechtswirksam zugestellt wurde? Auch dann, wenn ich demnächst kein deutscher Staatsbürger mehr bin?
- Die Erbschaft hat ja nichts mit der Bestattungskostenpflicht zu tun. Kann ich also rechtlich auf meine Erbschaft bestehen, auch wenn ich demnächst als Ausländer gar nicht mehr nach Deutschland einreisen darf? Wie soll das denn praktisch gehen?
5 Antworten
Wenn Jemand erbt, der nicht nach Deutschland einreisen kann, wobei die Abwicklung eines Erbes schon ein Grund für ein Visum wäre) , dann wird das Nachlassgericht einen Verwalter bestellen.
Der wird das Vermögen verwerten, die Schulden und Bestattungskosten zahlen und den Rest an den erben überweisen.
Vorrangig - würde der Staat die Hände über das Erbteil halten, bis u.A. die Bestattungskosten erledigt sind.
Mit anderen Worden ----- Du kannst nicht via Ablegung der deutschen Staatsbürgerschaft der Bestattungspflicht Angehöriger 1. Grades entgehen - vor Erbauszahlung sind die Verbindlichkeiten der verstorbenen Person zu begleichen .... sprich Erben erben nicht nur Guthaben, sondern auch die Verbindlichkeiten des Erblassers.
Du siehst das nicht ganz richtig:
Zu 1: Bescheide können auch ins Ausland und auch bei unbekanntem Aufenthalt rechtswirksam zugestellt werden. Wenn alles nichts hilft, erfolgt eine "öffentliche Zustellung": Der Bescheid wird einfach veröffentlicht und dann gilt er als zugestellt. Ob Du den bekommen hast, spielt dann keine Rolle. §10 Absatz 1 Nummer 3 VwZG § 10 VwZG - Öffentliche Zustellung - dejure.org Ja, wenn Du einreist, könntest Du verhaftet werden, mitgebrachtes Eigentum könnte sofort gepfändet werden. Bei der Zwangsvollstreckung können auch international Konten abgefragt werden.
Zu2) Erbschaft hat was mit den Bestattungskosten zu tun. Der Erbe muss die zahlen. § 1968 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de) Wenn der Erbe nicht da ist, wird ein Pfleger bestellt, der alles regelt und die Bestattungskosten zahlt und seine eigenen Kosten abzieht. Wenn dann ein Rest übrig bleibt, wird er versuchen, den Erben ausfindig zu machen und ihm den Rest zu überweisen.
Bestattungskosten gehen von der Erbmasse ab. Nur wenn keine Erbmasse vorhanden ist müssen Erben erster Ordnung die Bestattung bezahlen.
Ich bin stolz darauf, dass Du bald keine deutsche Staatsbürgerschaft mehr hast!
Erben wollen ja, aber sich dann auch noch um die Bestattungskosten der eigenen Mama drücken wollen, sorry, pfui Teufel!