Bin Student und Kleinunternehmer nebenher. Kann ich dazu noch einen Minijob annehmen?

2 Antworten

Der Minijob ist weder umsatzsteuerrechtlich noch einkommensteuerrechtlich relevant. Du kannst das ruhig machen.

Hallo,

wenn der Arbeitgeber des Minijobs die Pauschalsteuer von 2% ans Finanzamt abführt., zählt der Moinijob nicht zu den Einkünften. Sonst ist der Minijob mit den anderen Einkünften zu addieren und dann bei der Steuererklärung vom Gesamtbetrag aller Einkünfte die Steuer zu berechnen.

Für die Krankenversicherung ist wichtig, welche Art der Krankenversicherung aktuell besteht: Familienversicherung? Oder studentische Krankenversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Studentenbeitrag? Oder ...?

Gruß

RHW