Kleingewerbe oder Freiberufler?

1 Antwort

Von Experte wfwbinder bestätigt

Zunächst mal zu den Begrifflichkeiten:

'Kleingewerbe" und "Freiberufler"

sind keine Gegensätze. Sowas wie ein "Kleingewerbe" gibt es in D nicht - es gibt nur Gewerbe. Meistens meinen die Leute, die von "Kleingewerbe" reden, tatsächlich die Kleinunternehmerregelung, diese betrifft aber nicht (wie Gewerbe und Freiberuflichkeit) eine Einkunftsart des Einkommensteuergesetzes, sondern ausschließlich die Umsatzsteuer - hierzu lese § 19 UStG.

Davon ausgehend, dass es hier aber um die Einkunftsart geht:

Auch Dienstleistungen können sowohl gewerblich als auch freiberuflich erbracht werden - die meisten der in § 18 EStG (lesen!) aufgeführten Katalogberufe sind Dienstleistungsberufe, das ist also kein taugliches Unterscheidungsmerkmal.

Schauspieler und Regisseure dürften allerdings unter "Künstler" zu subsummieren sein. Bei der Videoproduktion würde ich das zunächst genauso sehen - allerdings mag es da, wie bei den Fotografen, beides geben (wer Porträts und Passbilder macht und Hochzeiten fotografiert, ist gewerblich unterwegs, wer künstlerische Foros für Bildbände und Ausstellungen macht ist Freiberufler und Bildberichterstatter ist ein Katalogberuf, also auch freiberuflich).

Ich würde insgesamt eine freiberufliche Tätigkeit annehmen - die ist allerdings gar nicht anzumelden, hierfür muss nur der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zwingend elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das allerdings eigentlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit, Du bist also reichlich spät dran - das wird aber wahrscheinlich keine Folgen haben. Die elektronische Übermittlung geht per elster.de, da muss man sich registrieren- das dauert ein paar Tage.