Wie fülle ich die "Erklärung für die Zerlegeung des Gewerbesteuermessbetrages" richtig aus als Kleinunternehmer?

3 Antworten

Da so, oder so "nul" herauskommt, kannst Du gem. § 33 Gew.StG jeden Aufteilungsmaßstabangeben, der Dir sinnvoll erscheint.

Also als Beispiel die Umsätze.

Du  brauchst bei einem Gewinn von unter 24.500 € schon mal gar keine Gewerbesteuererklärung abzugeben, es sei denn, es ist ein Verlustvortrag festgestellt worden.
Und wu eine ausfüllst:
Es ist letztlich egal, da der Gewerbesteuermessbetrag 0.- beträgt. Und wie man 0.- auf zwei Gemeinden verteilt, ist völlig egal. Was du da einträgst spielt also keine Rolle.
Ich würde einfach mal bei  Finanzamt anrufen und nachfragen.

Von einem Gewinn von unter 24.500 Euro kann ich hier aber gar nichts finden.

Wenn das so ist, hast du recht, aber woher kommt die Information?

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@EnnoWarMal


Steuerlicher Gewinn liegt bei mehreren Hundert EUR,


Nach meiner schon etwas länger zurückliegenden Schulbildung sind mehrere Hundert weniger als 24.500, aber ich mag mich irren.....

Vielleicht hilft diese Aussage noch dazu dass wir der Lösung näher kommen:

Meine Umsätze sind nur insgesamt rund 3TEUR gewesen im kompletten Jahr.



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Ich würde einfach mal bei  Finanzamt anrufen

Die beim Finanzamt freuen sich über jede Plauderei, die sie mal für einige Zeit von ihrer eigentlichen Arbeit ablenkt. Könnte ja sonst was rechtzeitig fertigwerden.

Sie starren sowieso die ganze Zeit auf die Papiere vom Fragesteller und warten auf den Anruf; alle relevanten Fakten haben sie schon notiert.

(Wenn es nach mir ginge, würde ich Anrufe beim Finanzamt gebührenpflichtig machen.)

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Für solche Fälle einfach mal dein zuständiges Finanzamt fragen