Klage vom Nachbarn wegen meiner Haustür

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Es ist keine Anspruchsgrundlage für eine Klage ersichtlich, da ein Austauschen der Haustür durch das Eigentumsrecht gedeckt ist und keine gravierende Baumaßnahme darstellt.

Der "Gesamteindruck" ist subjektiv.

Objektiv ist, das im Grundbuch für euer Grundstück in keiner Abteilung der Nachbar eingetragen ist - und dann geht ihn das auch nichts an! Höchstens wenn zum bsp. ein Kamin gemeinsam benutzt wird, ist für eine bauliche Veränderung sein Einverständnis erforderlich.

Leider ist da etwas schief gelaufen, insb. bei Dir!

Als normaler Straßenpassant wundere und ärgere ich mich über Doppelhäuser, bei denen die jeweiligen Hausbesitzer ihr Objekt und damit auch das Gesamtobjekt durch unabgestimmte Maßnahmen (insb. Haustürfarben und -formen, Anstrich, Fensteranstriche, Dachziegelfarben) nachhaltig optisch verschandeln. Warum kann man sich nicht nachbarschaftlich zusammensetzen und über geplante Vorhaben sprechen, ehe man Verschlechterungen/Verbesserungen einseitig vornimmt?

Aber es ist auch dusselig und kindisch, dem Nachbarn deshalb mit Klage zu drohen.

was maßt der sich da eigentlich an, ziemlich dreist und unverschämt. Wenn ihm angeblich so viel am Gesamteindruck liegt, dann sollte er sich doch ebenso die gleiche Tür einbauen lassen.