Kann ich nachtraeglich eine Steuererklaerung wegen Entgeltersatzleistungen machen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Falls die Entgeltersatzleistungen 410 € überstiegen haben und Du in dem jeweiligen Jahr außerdem Arbeitslohn erhalten hast, bist Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Reiche die Steuererklärung zügig nach. Das Finanzamt führt turnusmäßig Prüf-Rechenläufe anhand der elektronisch übermittelten Daten durch. Wenn Du dabei auffällst, weil Du keine Steuererklärung abgegeben hast, kann es Ärger geben.

Führt eine Steuererklärung zu einer Nachzahlung und wird trotz Abgabepflicht keine Erklärung abgegeben, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt (§ 370 Abs. 1 und 4 AO). Je nach Höhe der hinterzogenen Steuer sind die Folgen meist eine Geldstrafe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

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