Kirchensteuer auf Aktiengewinne obwohl Schüler ohne Einkünfte??

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Geh zu deiner Bank und stelle einen Freistellungsauftrag, du hast € 801,00 an Zinserträgen im Jahr frei, darüber führt die Bank Steuern ab. Das hat nichts mit deiner Position als Schüler zu tun, sondern mit dir als Mensch. Die abgeführten Steuern kannst du dir über einen EST-Ausgleich vom Finanzamt wieder holen.

Also mir sind die 199 Euro die ich versteuern müsste egal. Ich möchte nur wissen ob ich bei meiner Bank einen Antrag auf Kirchensteuer stellen muss oder nicht. So wie ich das Jetzt überall gelesen habe, muss chdas doch nicht??

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@sebstreib

Ob du Kirchensteuer bezahlen mußt oder nicht, entscheidet das Finanzamt aufgrund gültiger Rechtslage. Es fällt bei dir keine Kirchenseuer an, aber das kann die Bank nicht entscheiden. Bei der Erstellung eines Freistellungsauftrages wirst du gefragt, ob die Kirchensteuer von der Bank abgeführt werden soll oder nicht. Wenn die Bank dir Steuern abzieht und die sind für deine Einkommensverhältnisse nicht berechtigt, mußt du einen EST-Ausgleich durchführen, dabei würdest du die Kirchensteuer auch zurück bekommen, wenn die Bank diese abgeführt hätte.

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Nein mußt du nicht zahlen.Wenn du nicht mehr als 8.004 € zu versteuerndes Einkommen hast. "Die Bemessungsgrundlagen für die Kirchensteuern sind die Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer (Kircheneinkommensteuer, Kirchenlohnsteuer) und die Grundsteuer A (Kirchengrundsteuer)." http://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer_(Deutschland) Gruß Z... .

Also wenn ich z.B. 100 Euro pro Jahr an Zinsen inc. der Erträge von den Aktien habe zahle ich keine. Da ich kein Einkommen habe zahle ich auch keine Einkommensteuer und Lohnsteuer. Ist es dann also nur abhängig ob ich ein Einkommen über 8.004 Euro habe und nicht ob ich über die 801 Euro drüber komme und davon abhängig ob ich ein Einkommen habe und nicht von den Zinsen. Vielen Dank dann nocheinmal für die Antwort.

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@Zitterbacke

Aber wenn ich kein anderes Einkommen habe außer die 1000 Euro Zinseinnahmen abzüglich 801 Euro. Bleiben mir 191 Euro die ich versteuern muss. Ich muss doch aber nicht noch Kirchensteuer zahlen? Verstehe ich da etwas falsch?

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Zu versteuern ist alles. Es gibt jedoch Freibeträge (EUR 801) und die Steuertabellen fangen erst bei einem Betrag von EUR 8.004 an (seit 2011, vorher EUR 7.680).

Hast Du Einkünfte aus Kapitalvermögen, so ist darauf 25% Abgeltungssteuer plus 5,5% davon als Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer zu zahlen. Nicht jedoch auf die ersten EUR 801 dieser Einkünfte. Ggf. wird sogar noch gezahlte, ausländische Quellensteuer angerechnet, so daß ein geringerer Betrag in die Steuerverrechnung eingeht. Ggf. hast Du aus dem Verkauf von Aktien Verluste, die davon abzuziehen sind, so daß die EUR 801 erst später erreicht werden. Bei einem Aktiengewinn von EUR 2.801 müssten also EUR 2.000 versteuert werden.

Nun beginnen die Steuertabellen jedoch erst ab EUR 8.004, d.h. wenn Du weniger als dies im Jahr an Gesamteinkünften (Einkommen aus Nebentätigkeiten, Kapitalerträgen, etc. abzüglich Werbungskosten und Sonderausgaben) hast, zahlst Du keine Steuer. Ist das recht sicher absehbar, dann kannst Du eine NV-Bescheinigung (Bescheinigung der Nichtveranlagung) beim Finanzamt beantragen. Das führt dazu, daß die Bank weiß, daß das Finanzamt davon ausgeht, daß Du keine Steuern zahlen wirst. Es werden dann generell keine Steuern durch die Bank erhoben.

Hast Du aus irgendwelchen Gründen Steuern gezahlt, so empfiehlt sich eine Einkommensteuererklärung für dieses Jahr abzugeben. Zuviel bezahlte Steuern bekommst Du dann zurück.

Unter dem Strich ist alles nach der Einkommensteuererklärung gleich. Im Falle von Freibeträgen oder NV-Bescheinigungen zahlst Du jedoch jetzt keine oder weniger Steuer, während im Fall der Einkommensteuererklärung die Rückvergütung erst im Folgejahr passiert. Bei thesaurierenden Fonds oder Anlagen mit Zinseszins kann die Nichtabführung von Steuern über die Jahre zu einem deutlichen Effekt führen. Daher: was der Staat nicht holen soll, solltest Du frühzeitig durch die genannten Maßnahmen einbehalten.