Kindergeld nach Todesfall

3 Antworten

Geschwister können leider keinen Kindergeldantrag stellen, das müßte der leibliche Vater tun evtl. auch ein Stiefvater oder Pflegevater, ansonsten übers Jugendamt nachfragen.

Geht mal zum Jugendamt und zum Familiengericht.

Bei nur 5 Monaten bis zum 18. Geburtstag ist es meines Wissen nach mögich sie vorher schon für volljährig zu erklären, oder ein Paten von ihr zum Ergänzungspfleger Betreuer zu bestellen, weil ür die Kurze zeit das mit dem Vormund nicht lohnt.

Erstmal herzliches Beileid! Ich denke auch, ein Vormund muß her, der wird das regeln. Fragt beim Jugendamt/Vormundschaftsgericht nach. Alles Gute!