Kindergartenausschluss möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde Deiner Schwester Recht geben. Die Kindergartenleiterin macht es sich nämlich zu leicht. Sie kann das Problem nicht weg delegieren. Wenn Ihre pädagogischen Fähigkeiten für das Kind nicht ausreichen, hat sie zumindestens eine Alternative zu zeigen.

Die Schwester hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Sie sollte die Kindergartenleiterin darauf hinweisen.

http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850

Notfalls muß man gemeinsam mit dem Jugendamt einen Ausweg aus dieser Situation suchen.

Ich kenne die Satzung des Kindergartens ciht, aber ich denke die Leiterin ist nciht verpflichtet ein Kind in der Gruppe zu halten, was zuviel Ärger bereitet.