Kindergartenausschluss möglich?
Meine Schwester hat ein echtes Problem. Sie hat ein sehr aufgewecktes und anstrengendes Kind. Der Kleine geht morgens in den Kindergarten. Und genau das ist das Problem. Die Leiterin des Kingergartens hat darum gebeten, den Kleinen aus dem Hort zu nehmen, da er sich trotz aller Bemühungen wohl überhaupt nicht einfügen kann und nur Unruhe stiftet. Meine Schwester ist aber dazu nicht bereit und meint, da müssten jetzt beide Seiten durch. Kann der Kindergarten den Kleinen ausschließen, wenn die Mutter ihn nicht freiwillig raus nimmt?
2 Antworten

Ich würde Deiner Schwester Recht geben. Die Kindergartenleiterin macht es sich nämlich zu leicht. Sie kann das Problem nicht weg delegieren. Wenn Ihre pädagogischen Fähigkeiten für das Kind nicht ausreichen, hat sie zumindestens eine Alternative zu zeigen.
Die Schwester hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Sie sollte die Kindergartenleiterin darauf hinweisen.
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=1850
Notfalls muß man gemeinsam mit dem Jugendamt einen Ausweg aus dieser Situation suchen.

Ich kenne die Satzung des Kindergartens ciht, aber ich denke die Leiterin ist nciht verpflichtet ein Kind in der Gruppe zu halten, was zuviel Ärger bereitet.