Trägt die Kindsmutter die Fahrtkosten, wenn Umgang verweigert wird?
Mein Sohn fährt regelmäßig zweimal die Woche zu seiner Tochter. Die Mutter schafft es, dass die Kleine meist schläft, wenn er ankommt. Es gab aber auch Tage, an denen lies sie ihn nicht zum Kind und er musste ohne die Tochter zu sehen, wieder heim fahren. Beim letzten Besuchstermin, war sie mit der Tochter im Urlaub, ohne ihm Bescheid zu geben.
Kann man in diesen Fällen, der Mutter die Fahrtkosten aufbrummen. Vielleicht lässt sie diese Schikanen dann mal endlich.
Mein Sohn hatte nun einen Unfall, nun sollte Sie die Tochter zu ihm fahren. Es wird nun nur ein Umgangstag angeboten, wegen des Zeitaufwandes und es ja auch über ihre Verpflichtung hinaus gehen würde. Sie beansprucht 0,42 Euro pro km. Das kann sie gerne haben, aber kann mein Sohn das später auch verlangen, wenn sie ihn wieder umsonst kommen lässt und ihn nicht reinlässt oder mal wieder nicht da ist?
Die Kleine ist nun 18 Monate. Unsere Familie darf sie nicht sehen, weil Besuche in einer fremden Umgebung die Kleine überfordern. In Anbetracht des Kindesalters ist es nicht möglich, dass das Kind Umgang mit mir hat, da ich als Großmutter in keinster Weise vertraut mit ihr bin. Daher wäre auch keine Begleitung während des Umgangs der Kleinen mit meinem Sohn , mit mir möglich.
Ist da alles noch normal und kann sie solche Forderungen stellen?
2 Antworten
"Vielleicht lässt sie diese Schikanen dann mal endlich."
Warum sollte sie das tun?
dein Sohn soll doch nur den unterhalt zahlen, und ansonsten sich zurückhalten
dann muß sich dein sohn an das familiengericht wenden, bzw die Anwälte deines Sohnes und der Ex das verhandeln lassen.
Wer sich nicht wehr, ist selber Schuld
ich kann hier nur vermuten anhand deiner Frage
ich würde denken, das sie das vermutlich noch ausbaut, mal ist sie krank... mal in Urlaub etcetc... bei 18 Monaten geht der persönliche Kontakt schnell flöten.
Und ich denke sie will das auch, sie will eine neue familie und nicht immer darauf gebracht werden werden, das es noch einen EX gibt.
wie gesagt ersoll für den Unterhalt aufkommen bis sie grossjährig ist, und ansonsten eher nicht stören.
Bei vielen Trennungen ist das Gang und Gäbe...
Solche Fragen stellt man nicht unbedingt hier, das klärt man über das Jugendamt und dem Familiengericht!!