Kind wohnt bei Großeltern - muss man was beachten, kann Kindergeld an Großeltern gehen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Für Großeltern, die ihre Enkelkinder ständig in ihrem Haushalt betreuen, kann die Kindergeldfrage in eine schwierige Situation führen.

Auch wenn die Großeltern ihre Enkelkinder bei sich dauerhaft aufgenommen haben, weil z.B.ihre Tochter (oder ihr Sohn) mit der Erziehung überfordert ist, bleibt es in der Regel dabei, dass die Tochter weiterhin sorgeberechtigt ist. Damit kann wiederum ausschleßlich nur sie das Kindergeld beantragen.

Nur in besonderen Fällen können die Großeltern direkt einen Antrag auf Kindergeld stellen, nämlich dann, wenn die sorgeberechtigte Tochter krank ist und bei der Familienkasse eine “Abtretungsanzeige” eingereicht hat.

Sind die Eltern geschieden, erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, der den höheren Unterhalt zahlt, auch dann, wenn die Kinder bei den Großeltern leben.

Wie auch immer: Eltern und Großeltern werden sich einigen müssen, wie sie die Kindegeldfrage untereinader regeln wollen. Dass das manchmal höchst kompliziert und unerfreulich werden kann, ist vorprogrammiert

Hallo Renate, das Gesetz ordnet den Grundsatz an, dass bei mehreren Berechtigten an denjenigen geleistet werden soll, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat.

Ist das Kind in einen gemeinsamen Haushalt von Eltern (hier Mutter )oder weiterer pflegeberechtigten Personen ( hier Großeltern ) aufgenommen worden, müssen diese untereinander eine Regelung treffen, wer zum Kindergeldbezug berechtigt sein soll.

In diesem Fall gut zu wissen :

Können sich die Beteiligten nicht einigen, kann auf Antrag das Familiengericht die Bestimmung vornehmen. Den Antrag kann jede Person stellen, die ein berechtigtes Interesse an der Zahlung des Kindergeldes hat (§ 64 Abs.2 EStG).

K.