Keine Lohnsteuerbescheinigung bekommen?

3 Antworten

Wenn Du z. B. beim zweiten AG nur 6 Monate gearbeitet hast und der AG den Lohn abrechnungstechnisch auf 7 Monate aufgeteilt hat, liegt man bei 520,00 Euro im Monat! 😜😁😎

linasre 
Fragesteller
 28.05.2023, 16:14

hm.. das heißt wenn ich 6 Monate (01.04.-30.09.22) lang 600€ brutto und danach (01.10.-31.12.22) 520€ dort verdient habe, geht das auch? :o

Bin nämlich nach 6 Monaten mit den Stunden runter, damit ich unter der Steuerfreigrenze bleibe..

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Wenn es sich mit Sicherheit um einen Minijob gehandelt hat, wirst Du aus diesem Arbeitsverhältnis nichts vom FA zurückbekommen. Anders ist es mit dem Arbeitsverhältnis aus dem anderen Job, hier wirst Du alles an abgeführtem Geld zurück erhalten, was die Steuern angeht, falls Du die Freigrenzen nicht überschritten hast.

Mit den wenigen Informationen ist die Frage nicht zu beantworten. In welchen Zeiträumen hast du in Job 1 und 2 welchen Lohn erhalten?

linasre 
Fragesteller
 28.05.2023, 16:11

Bei meinem Hauptjob bin ich seit dem 15.02.22 mit monatlich 1400€ brutto angestellt. Beim Nebenjob vom 01.04.22 bis zum 30.09.22 mit 600€ brutto (somit über 420€ und in Steuerklasse 6). Ab dem 01.10.22 bin ich dann beim Nebenjob zurückgerudert und habe weniger Stunden gemacht, damit ich unter der Steuergrenze bleibe und habe ab dann 520€ verdient.

Für die 6 Monate war ich mit dem Nebenjob in Steuerklasse 6, also müsste ich doch auch eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen, oder?

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UndertakerOWL  28.05.2023, 19:16
@linasre

Steuerklasse 6 bedeutet, dass es sehr hohe Abzüge gab. Bei 600€ brutto dürftest du max. 300€ netto erhalten haben. Waren die Abzüge wirklich so hoch? Dann muss der AG auch eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen, da du nur damit die "zu hohen" Abzüge über die Steuererklärung zurückholen kannst. Hat der AG den Minijob pauschal versteuert, muss er keine Lohnsteuerbescheinigung erstellen.

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linasre 
Fragesteller
 01.06.2023, 11:58
@UndertakerOWL

von den 600€ brutto habe ich noch 410€ bekommen.. dann war er wahrscheinlich pauschal versteuert?

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