Darf Preis für Ferienwohnung 2 Wochen vor Bezug verlangt werden?

3 Antworten

Das ist absolut in Ordnung und wird auch oft so praktiziert.

Schauen sie sich z.B. Centerparcs an, auch da wird eine Anzahlung geleistet und kurz vor Urlaubsbeginn die Restrate fällig.

Das eher zurückhaltend, was dieser Vermieter verlangt. Er geht ja ein Ausfallrisiko ein, wenn der Mieter doch nicht kommen kann oder will oder nicht zahlen kann. Dann steht er da mit der freien Wohnung und ohne Geld. Normalerweise wird der Zeitraum für die Restzahlung so lange bemessen, dass ggf. noch Zeit bleibt, einen Ersatzmieter zu finden, also ca. 6 Wochen vor Bezug der FeWo. Die Anzahlung deckt dann das Risiko ab, dass er bei Spätbuchern Preisnachlässe geben muss. Also, was dieser Vermieter verlangt ist völlig korrekt und sogar entgegenkommend. Der Mieter sollte aber dann an die Reiserücktrittsversicherung denken, damit seine an Anzahlungen nicht verliert, wenn er aus Krankheitsgründen die Reise nicht antreten kann.

Klar ist das zulässig, nennt sich Vorkasse und wird öfter praktiziert als man glaubt...