Wann kann frühestens wegen Eigenbedarf gekündigt werden?
Kauf von vermietetem Haus: wann kann frühestens wegen Eigenbedarf gekündigt werden? Bereits nach not. Kaufvertrag oder erst nach endgültigem Grundbuch-Eintrag?
2 Antworten
Erich:
Im notariellen Kaufvertrag bedarf es einer Bestimmung, wann das Grundstück an den Käufer zu übergeben ist und von wann an die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung, die Nutzungen und Lasten sowie die Verkehrssicherheit auf ihn übergeben.
Es wird regelmäßig auch bestimmt, dass der Käufer in das ihm bekannte Miet- oder Pachtverhältnis eintritt. Ratsam ist zudem, die mietvertraglichen Vereinbarungen genau zu beschreiben und dem Käufer mit Wirkung ab Besitzübergabe alle Rechte und Ansprüche aus dem Mietverhältnis abzutreten.
Ich habe erlebt, dass zwischen dem Zeitpunkt der vollen Kaufpreiszahlung und der Besitzübergabe 18 Monate bis zur Eigentumsumschreibung vergingen (angebl. wg. Überlastung des Grundbuchamts).
Empfehlung: Schau im Kaufvertrag nach.
Kündigung kann erst nach Eintragung im Grundbuch erfolgen. Daran Denken, wenn es durch ein Ehepaar gekauft wurde, das beide die Kündigung unterschreiben, sonst könnte die unwirksam sein.