Bin ich beim Hausverkauf an einen Strohmann geraten?

4 Antworten

Hillside:

Du hättest dir im notariellen Kaufvertrag für den Fall der Weiterveräussserung ein Ankaufsrecht zu einem bestimmten Kaufpreis einräumen lassen müssen, das im Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung an möglichst erster Rangstelle zu  deinen Gunsten zu sichern gewesen wäre.

Jetzt geht nichts mehr.

Wenn Du so etwas verhindern willst, also die Weitergabe, oder den Kauf in Treuhänderschaft, dann kommst Du zu umfangreichen vertraglichen Konstruktionen.

Wenn im Vertrag enthalten ist "der Käufer handelt nicht im Auftrag, oder für Rechnung eines Dritten,"  kann der das unterschreiben, weil es keine Konsequenz gibt.

Wenn, dann mus so eine Klausel mit einer Konsequenz verbunden sein: "wenn das Kaufobjekt binnen, ............. auf eine andere Person, ausser der durch Erbschaft übertragen wird, steht dem Verkäufer ein Vorkaufsrecht zu" oder etwas Vergleichbares.

Nur ist mir das Problem ebensowenig klar wie Privatier. Du wolltest verkaufen, Du hast verkauft, Du hast Dein Geld. Thema durch.

Ich verstehe die Frage auch nicht. Du hast mit notariellem Kaufvertrag verkauft. Du hast dein Geld.  Es gibt kein Problem. Wenn dein Verkaufspreis vielleicht zu niedrig war und die Immobilie gleich wieder teurer weiterverkauft wird, ist das dein Fehler, aber nichts illegales.

Aus der Fragestellung wird nicht deutlich weshalb Sie sich getäuscht sehen. Der Kaufpreis muss doch von Ihnen akzeptiert worden sein, sonst wäre es ja nicht zum Verkauf gekommen. Was werfen Sie dem Makler konkret vor? Spätestens bei Vertragsschluss werden beide Seiten vom Notar über die Vertragsinhalte und seine Konsequenzen aufgeklärt.