Der AG zieht die Kosten doch jeden Monat direkt von deinem Lohn ab, und sind in der Regel doch nicht allzu hoch. Sumpfhexe muss ich widersprechen. Die Kontoführungsgebühren werden erst vom Lohn abgezogen und was dann netto rauskommt davon wird die Pfändung berechnet. Ich weiß das von meiner EX die bei Kaufland arbeitet. Kaufland nimmt z.B. 3 Euro je Monat an Gebühren.

...zur Antwort

Diese Frage kann ich dir gut beantworten, mein Sohn wohnt in einem betreuten wohnen. Also folgendens: Mein Sohn bekommt Grundsicherung plus Pflegegeld Stufe II beides geht an das Heim, dies deckt aber nicht die Gesamtunterbringungskosten. Da ich eine Normalrente beziehe wird der Rest von der Kreisverwaltung gezahlt. Mein Sohn bekommt zusätzlich 92 € Taschengeld mtl. von der Kreisverwaltung gezahlt. Das Kindergeld bekomme ich ausgezahlt und muss aber dafür auch 52 Euro monatlich an die Kreisverwaltung zahlen. Also so eine Art Selbstbeteilung.

...zur Antwort

Wenn hier und da mal ein anderer fährt passiert gar nix. Z.B. es fährt mal einer für mich was erledigen weil ich krank bin. Anders sieht es es aus wenn das KFZ regelmäßig von anderen Personen zu persönlichen Zwecken genutzt wird aber auch dann verlierst du den Versicherungsschutz nicht, du müsstest wenn überhaupt dann nur die Differenz der Einsparung an die VS zurück zahlen und das dürfte nicht die Welt sein. Ich schätze das sind keine 20 Euro im Jahr die da eingespart werden wenn man nur einen Fahrer angibt.

...zur Antwort

Du brauchst nix zu beachten denn dass Amt wird das sowieso nicht machen. Dein Bekannter bekommt einen Postscheck wenn er kein Konto hat.

...zur Antwort

Kannst du bedenkenlos unterschreiben und später selbst putzen. Damit kommt er bei keinem Gericht durch.

...zur Antwort

Nein kann man nicht. Die Bank muss nicht mehr überprüften ob die die Kontonummer und der Name identisch sind. Ohne Angabe von Name geht z.B. keine Onlineüberweisung raus. Verwendungszweck musste man noch nie angeben. Aber überweise mal Deine Telefonrechnung ohne Angabe von Verwendungszweck. Du wirst jede Menge arbeit haben dein Geld wieder zurück zubekommen, denn t-com weiß dann natürlich nicht wo sie den Betrag buchen soll.

...zur Antwort

Der Vermieter bekommt überhaupt keine Auskunft, allerdings verlangen mittlerweile immer mehr Vermieter eine Eeigenauskunft und diese müsstst du dann ja auch zahlen. Entweder man geht auf die Bitte des Vermieters ein oder man verzichtet auf die Wohnung.

...zur Antwort

Kein Richter in Deutschland bietet bei einem Telefongespräch mit der Beklagten einen Vegleich an. Es ist nämlich schlicht und einfach dem Richter verboten dies zu tun. Er kann nur in der Hauptverhandlung im beisein der Klägerin einen Vergleich vorschlagen, schließlich muss die Klägerin ja auch damit einverstanden sein.

...zur Antwort

Ja das ist möglich, du musst es aber erst bei Deiner Bank beantragen und auch begründen können warum du Lastschriften einziehen willst. Aber für so etwas wie du es vor hast gehe ich mal davon aus das die Bank es dir nicht freischaltet bzw. bewilligt. Aber einfach mal mit Deiner Bank sprechen. Aber an deiner Stelle würde ich sowieso die Finger davon lassen, ist nur mit Ärger verbunden und mit Kosten wenn eine Lstschrift mal nicht eingelöst wird.

...zur Antwort

Ja das ist richtig, die Stadt wäre nur bei Verschulden haftbar, also wenn bekannt wäre das der Baum morsch und eine Gefshr darstellen würde. Bei diesem Unwetter von gestern fallen auch starke und gesunde Bäume um.

...zur Antwort

Nein du haftest nicht weil ja kein Schaden entsteht. Sollte der Finder mit Karte per Lastschriftverfahren einkaufen gehen so kannst du diesen Betrag ja stornieren lassen. Im übrigen gibt es fast keine Händler mehr die das Lastschrfitverfahren anwenden, es werden immer weniger.

...zur Antwort

Wenn die Fenster geschlossen waren muss die Hausrat zahlen, die abschließbaren Griffe sind ja nicht dafür gedacht das man nicht mehr einbrechen kann, sondern sie sind dafür gemacht das Kinder oder gefährdete alte Leute keine Fenster von innen öffnen können

...zur Antwort

Da bleibt nur die Hoffnug das der Empfänger die Ware noch verschickt oder das Geld zurüch schickt. Ansonsten bleibt nur der Klageweg.

...zur Antwort

Ich triefe vor Mitleid wie schmerzhaft das für dich war. Aber umtauschen geht nicht, an dem Automaten steht "angeschlagen" das Restgeld in Briefmarken ausgezahlt wird. Du musst aber nicht immer 70 Cent einwerfen damit Du 15 Cent Marken sammeln kannst. Wenn du mal wieder eine 55 er Marke benötigst einfach eine 40 er ziehen dann hast du eine 55 er.

...zur Antwort

Ja, jeder der im Besitz des Buches ist darf Geld abheben. Steht aber in jedem Sparbuch so drin, einfach mal lesen. Um dies zu verhindern kannst du ein Kennwort für das Buch einrichten dann bekommt nur derjenige Geld ausgezahlt der das Kennwort weiß.

...zur Antwort

Die großen Supermärkte verzichten auf eine Haftung des Kunden, sie wollen keine Kunden verlieren. Mikrowellen sind ja gut verpackt und stehen im Karton nie ganz oben, es ist unwahrscheinlich das diese Geräte kaputt gehen, und wenn doch mal dann schickt der Supermarkt das Gerät an den Hersteller zurück.

Was vom Band fällt und noch nicht bezahlt wurde dafür verlangt kein Supermarkt Geld, erst recht gibt es keine Unterschiede zwischen dem Personal, die haben alle die gleichen Anweisungen.

...zur Antwort

Ich habe mit 14 Jahren Miete zahlen müssen. Da nannte sich das Kostgeld. Mit 14 Jahren kam ich in die Lehre, mein Verdienst war 60,-- DM im Monat. Davon musste ich 30 DM abgeben für Kost und Logie wie man früher so schön sagte.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.