Kann mein Mann von seinen Geschwistern Miete verlangen, obwohl das Haus noch nicht bezahlt ist?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Natürlich kann er eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat mit dem Umstand, dass das Haus noch nicht abbezahlt ist, nichts zu tun - sehr, sehr viele Wohnungen sind vermietet, aber noch nicht abbezahlt.

Klara632 
Fragesteller
 28.08.2023, 17:17

Wie mache ich eine Nutzungsentschädigung geltend?

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Klara632 
Fragesteller
 28.08.2023, 17:20

Und vor allem, wie lange in die Vergangenheit kann ich diesen geltend machen?

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Eifelia  28.08.2023, 17:22
@Klara632

Nicht DU, sondern Dein Mann muss dies geltend machen. Meiner Meinung nach geht das rückwirkend gar nicht. Eine Anspruch entsteht erst mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung - es sei denn, die Geschwister sind damit einverstanden, auch für zurückliegende Zeiträume zu zahlen. Hier gibt es aber Leute, die mehr Ahnung von Recht haben als ich, warte mal noch andere Antworten ab.

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Klara632 
Fragesteller
 28.08.2023, 17:33
@Eifelia

Danke schon mal. Das es mein Mann geltend machen muss, ist mir klar :)

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Eifelia  28.08.2023, 17:34
@Klara632

Du schriebst aber 'kann ICH diesen geltend machen'...

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Klara632 
Fragesteller
 28.08.2023, 17:48
@Eifelia

ja hatte nicht nachgedacht. Sorry :/

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Eifelia  28.08.2023, 18:06
@Klara632

Schon Recht. Wollte nur darauf hinweisen, dass es in Rechtsfragen sinnvoll ist, präzise zu formulieren.

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Andri123  28.08.2023, 20:45

Ich hatte auch schon den Fall, dass das Sozialamt/jobcenter für die beiden dort wohnenden Erben eine Nutzungsentschädigung an die anderen Miterben gezahlt haben. Wir haben darüber einen Vertrag gemacht.

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