Kann mein Mann von seinen Geschwistern Miete verlangen, obwohl das Haus noch nicht bezahlt ist?
Meinem Mann und seinen Geschwistern gehört das Elternhaus. Die zwei älteren Geschwister leben darin. Der Kredit für das Haus muss noch abbezahlt werden. Kann er trotzdem jetzt schon irgendwelche Gelder von den beiden verlangen? Weil er bezahlt es schließlich mit ab aber hat von dem Haus keinen Nutzen?
1 Antwort
Natürlich kann er eine Nutzungsentschädigung verlangen. Das hat mit dem Umstand, dass das Haus noch nicht abbezahlt ist, nichts zu tun - sehr, sehr viele Wohnungen sind vermietet, aber noch nicht abbezahlt.
Nicht DU, sondern Dein Mann muss dies geltend machen. Meiner Meinung nach geht das rückwirkend gar nicht. Eine Anspruch entsteht erst mit der entsprechenden Zahlungsaufforderung - es sei denn, die Geschwister sind damit einverstanden, auch für zurückliegende Zeiträume zu zahlen. Hier gibt es aber Leute, die mehr Ahnung von Recht haben als ich, warte mal noch andere Antworten ab.
Ich hatte auch schon den Fall, dass das Sozialamt/jobcenter für die beiden dort wohnenden Erben eine Nutzungsentschädigung an die anderen Miterben gezahlt haben. Wir haben darüber einen Vertrag gemacht.
Und vor allem, wie lange in die Vergangenheit kann ich diesen geltend machen?