gibt es eine pflicht kontoauszüge die vor dem tod betreffen einsicht zu gewähren?

1 Antwort

Wenn die Mutter Nießbraucherin des Hauses war, müsste das Haus auch schon vorher der Gemeinschaft gehört haben.

Aber das hat aus meiner Sicht nichts mit den Kontoauszügen zu tun. Die Kontoauszüge gehören zum Erbe und es könnten ja relevante Buchungen erfolgt sein.

Natürlich hat der Besitzer der Auszüge (also der, der sie verwahrt), diese auf Verlangen zu zeigen.ggf. 10 Jahre zurück (das ist der Zeitraum, der für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch relevant ist.

Die Auskunftspflicht ergibt sich aus § 2314 BGB.