Erbteilauszahlung abschreibbar?

2 Antworten

Ja: Wenn Du dieses Elternhaus vermietest, dann hast Du in Höhe des an die Geschwister gezahlten Ausgleichsbetrages Anschaffungskosten, für die Du steuerlich Abschreibungen geltend machen darfst.

Nein: Wohnst Du in dem Elternhaus ("Selbstnutzung"), dann hast Du keine Einkünfte aus Vermietung und kannst die Anschafffungskosten auch nicht abschreiben.

Da geht nichts, selbst wenn Du einen Kredit für die Auszahlung aufnimmst.

vielen dank snoopy155! das ist nicht gut :-)

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