Erbteilauszahlung abschreibbar?
Ich habe von meiner Mutter unser Elternhaus geerbt. Nun muss ich meine 2 Geschwister ihren gesetzl. Pflichtteil ausbezahlen - ist ja in ordnung. eine frage: kann mann Erbeilauszahlung abschreiben? mfg andrea f.
2 Antworten
Ja: Wenn Du dieses Elternhaus vermietest, dann hast Du in Höhe des an die Geschwister gezahlten Ausgleichsbetrages Anschaffungskosten, für die Du steuerlich Abschreibungen geltend machen darfst.
Nein: Wohnst Du in dem Elternhaus ("Selbstnutzung"), dann hast Du keine Einkünfte aus Vermietung und kannst die Anschafffungskosten auch nicht abschreiben.
Da geht nichts, selbst wenn Du einen Kredit für die Auszahlung aufnimmst.