Anbau bei Elternhaus: Wertverlust beim Erbe ausgleichen?

3 Antworten

Wie deine Eltern das ausgleichen, über lasse doch Ihnen: Sie können ihren derzeit hälftigen Miteigentumsanteil lebzeitig an die Geschwister übertragen und sich lebzeitig mit einem Wohnungsrecht bescheiden, Ihnen ein Vermächtnis zum Wertverlust in Geld, Gold oder Aktien vermachen, das geteilte Grundstück lebzeitig an Fremde verkaufen, um ihren Pflegeplatz zu bezahlen usw. usw.

Wie kann man diesen Wertverlust, den meine Geschwister beim Erbe (in 25 bis 30 Jahren hoffentlich) hätten ausgleichen?

Extrem schwierig, weil ja der Wertverlust bereits jetzt, beim Bau eintritt.

Außerdem stellt sich ja noch bei der Aufteilung die Frage, bzw. die Gegebenheit, ass eine ideelle Hälfte des Grundstücks, also des Grund und Bodens an Euch geht.

Wird das gekauft, oder ist es eine Vorabschenkung?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wieso glaubst Du, die obere Etage würde dann Dir gehören? Das Eigentum an der Wohnung folgt dem des Grundstücks. M.a.W.: Deine Eltern sind Eigentümer.

Einziger Ausweg wäre die Gründung einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Das ist ein kompliziertes Thema zu dem Du ohnehin fachliche Beratung brauchst.

Begeisterung würde bei Deinen Geschwistern jedenfalls nicht aufkommen und zwar deswegen nicht, weil im Zuge der Gründung der WEG der Hälfteanteil des Grundstücks für sie verloren gehen würde.

"Wieso glaubst Du, die obere Etage würde dann Dir gehören? Das Eigentum an der Wohnung folgt dem des Grundstücks. M.a.W.: Deine Eltern sind Eigentümer."
- Das wird in der Teilungserklärung festgehalten. Die Wohnungen verfügen über eigene Eingänge, die notwendigen Leitungs- und Wegerechte für den Bau ("Aufbau") werden bestimmt. Wie gesagt: Das ist alles planbar und alle Parteien sind sich da einig.

Die Frage die ich habe bezieht sich wirklich lediglich auf den Wertverlust im Falle des Erbes.

Ein Einfamilienbungalow ist wesentlich mehr wert als "ein Einfamilienbungalow auf dem jemand anderes noch gebaut hat und da wohnt". Wenn wir als Geschwister gleichermaßen erben sollen (und das ist der Plan), dann entsteht für meine Geschwister die ausbezahlt werden durch meinen Aufbau eine Wertminderung ihres Erbanteiles.

Wie kann / sollte man das ausgleichen? Hat jemand Erfahrungen oder Vorschläge?

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@To1982

Du begreifst offenbar den Sachverhalt nicht. Entweder es wird eine WEG gegründet und damit wirst Du hälftig ins Grundbuch eingetragen gegen eine mögliche Ausgleichszahlung an Deine Eltern oder Du baust oben drauf und Dir gehört nichts, da Du nicht im Grundbuch eingetragen bist. Damit fällt dann alles unter das Erbe. Du kannst Dir Deine Kosten für den Umbau nur als Wertsteigerung privatrechtlich absichern lassen, so dass diese aus der Erbmasse herausfallen.

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