Kann mein Exmann verlangen,dass ich Vollzeit arbeite damit er keinen Betreuungsunterhalt zahlen muß?
Mein Exmann verlangt, dass ich Vollzeit arbeiten gehe. Er meint, dass unser Sohn (er geht in eine Schule mit Nachmittagsbetreuung bis 15Uhr und ist 9 Jahre alt) in der Schule aussreichend betreut ist und auf mich nicht angewiesen ist. Also sollte ich wieder vollzeit arbeiten. ICh sehe dass nicht so, da ich finde, dass ein 9 Jähriger Junge nicht drei Stunden unbeaufsichtigt zu hause sitzen sollte. Jetzt will mein Exmann zum Anwalt. HAbe ich überhaupt Chancen?
2 Antworten
Dein Ex-Mann kann sicher verlangen, daß Du die vorhandenen Betreuungszeiten nutzt um zu arbeiten, das wäre dann von 8 - 15 Uhr, aber er kann sicher nicht verlangen, daß Du abends noch arbeitest und den 9jährigen Sohn unbeaufsichtigt läßt, das kann doch auch nicht in seinem Sinne sein, es ist doch auch sein Sohn auf den Du Acht gibst.
Warum weigerst du dich arbeiten zu gehen?Seh zu das du dein Ex-Mann soweit wie möglichst entlastest ,es ist nicht dein recht aus Bequemlichkeit das Kind zuvor zu schieben. In dieser Zeit von 8-15 Uhr ist es durchaus gut möglich zu arbeiten, auch wenn es nur eine 75% Stelle wäre! Wird gut sein wenn unsere Politik endlich die Kinderbetreuungen hochzieht, dass diese Ausreden endlich vom Tisch sind! Eigentlich sollte man dir die Anwaltskosten deines Ex-Mannes in dieser Situation ebenfalls anlasten können!