Kann mein Exmann verlangen,dass ich Vollzeit arbeite damit er keinen Betreuungsunterhalt zahlen muß?

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Dein Ex-Mann kann sicher verlangen, daß Du die vorhandenen Betreuungszeiten nutzt um zu arbeiten, das wäre dann von 8 - 15 Uhr, aber er kann sicher nicht verlangen, daß Du abends noch arbeitest und den 9jährigen Sohn unbeaufsichtigt läßt, das kann doch auch nicht in seinem Sinne sein, es ist doch auch sein Sohn auf den Du Acht gibst.

Warum weigerst du dich arbeiten zu gehen?Seh zu das du dein Ex-Mann soweit wie möglichst entlastest ,es ist nicht dein recht aus Bequemlichkeit das Kind zuvor zu schieben. In dieser Zeit von 8-15 Uhr ist es durchaus gut möglich zu arbeiten, auch wenn es nur eine 75% Stelle wäre! Wird gut sein wenn unsere Politik endlich die Kinderbetreuungen hochzieht, dass diese Ausreden endlich vom Tisch sind! Eigentlich sollte man dir die Anwaltskosten deines Ex-Mannes in dieser Situation ebenfalls anlasten können!