Exmann für Exfrau , Sozialhilfe zurückzahlen?

1 Antwort

Da geht der LVR doch glatt davon aus, dass der Mann unterhaltspflichtig ist. Und möglicherweise kann er damit sogar recht haben. Wie sah es denn in der Scheidungssache aus? Gab es da einen Unterhaltstitel? Ist der bedient worden? Die Sozialbehörden können bestehende Untehaltsansprüche bei Gewährung staatlicher Leistungen auch für den Berechtigten geltend machen.

Ich rate dazu, sich durch einen Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen. Was wir hier aufgrund der dürftigen Sachverhaltsangaben nur können, ist stochern im Nebel und damit ist niemand geholfen.