Kann man wenn man jemanden was schenkt es wieder zurück verlangen?
Meine Frage ist. Ich hatte im Mai Probleme mit meinem Handy das ging ganz plötzlich nicht mehr und dann bot mir eine Freundin an ihr Handy zu nehmen sie hat gesagt " ich hab noch ein zweit Handy ich schenke dir das" zu dem Zeitpunkt war nur sie meine Freundin und ich da mit der Freundin hab ich keinen Kontakt mehr.
Jetzt im September hat die beste Freundin von Ihr mich angerufen ganz plötzlich obwohl ich mit ihr keinen Kontakt mehr habe und meinte sie will das Handy von Nina ( geänderter Name) zurück.
Muss ich ihr das wieder geben? Obwohl sie es mir geschenkt hat?
4 Antworten
Nein, wenn überhaupt, dann müsstest Du das mit Deiner ehemaligen Freundin ausmachen. Die jetzige 'beste Freundin' hat Dir gegenüber keine Ansprüche.
Muss ich ihr das wieder geben? Obwohl sie es mir geschenkt hat?
Nein
Man kann Geschenke bei Groben Undank oder bei Nichterfüllung von Vereinbarungen zurückfordern.
Grober Undank ist z.b. Üble Nachrede, Betrug, Gewalt.
Nichterfüllung währe z.b der Verlobungsring bei geplatzter Hochzeiten oder auch das Zweckgebundene Geldgeschenk, das dann für andere Sachen ausgegeben wurden.
Also, hast du sie Betrogen?
" geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen " ......kennt man etwa diesen Spruch heutzutage nicht mehr ?
Wenn weder Zeugen, noch eine schriftliche Vereinbarung vorliegt ......steht Aussage gegen Aussage❗️
Diese "liebe Freundin" könnte aber auch behaupten, du hättest es ihr gestohlen und es kürzlich erst bemerkt......
Um des Frieden willen, gibst du es zurück oder abwarten ..... 🤷♀️