Mitgliederbeitrag in Steuer absetzten?

1 Antwort

Es handelt sich nicht um eine Berufsvereinigung, d.h. kann unter den Werbungskosten nicht angegeben werden.

Es handelt sich auch nicht um eine politische Partei.

Es handelt sich auch nicht um eine Ausgabe analog zur Kirchensteuer.

Damit bleibt eigentlich nur als Option, daß die ev. Landjugend Dir den Mitgliedsbeitrag als Spende bescheinigt. Damit wäre dies absetzbar. Ob das jedoch mit der Satzung der Landjugend vereinbar ist, kann ich nicht beurteilen.

Die andere Option besteht darin, daß Leistungen, die Du ehrenamtlich für ev. Landjugend erbringst, per Zuwendungsbescheinigung als "Spende" quantifiziert werden.