Guten Morgen,
ich habe eine Frage zur korrekten Buchung von Zahlungen in meiner Buchhaltung.
Hoffentlich kann mir hier jemand helfen.
Zu meiner Situation:
Ich habe als selbstständiger Softwareentwickler in 2017/2018 für eine Agentur gearbeitet und meine Leistungen in Rechnung gestellt (knapp 5000€).
Die Rechnungen wurden nach einiger Zeit von der Agentur in 2017-2019 beglichen. Die Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen wurde von mir an das Finanzamt entrichtet.
Die Agentur ging Ende 2019 in die Insolvenz.
Nun wurden die Rechnungen wurden vom Insolvenzverwalter angefochten und als anfechtbare Rechthandlung nach §§ 129 ff. InsO eingestuft, da ich von der Zahlungsunfähigkeit ausgingen konnte.
Soweit alles ok und richtig.
Jetzt zahle ich den Rechnungsbetrag von knapp 5000€ in Raten an den Insolvenzverwalter zurück, damit alle Gläubiger der GmbH gerecht bedient werden können.
Die Rechnungen wurden bereits als Forderungen über den Insolvenzverwalter angemeldet, d.h. hier geht es nicht um eine Gutschrift.
Die Frage:
Wie buche ich die Raten, die ich zahle? Also auf welches Buchhaltungskonto.
Da ich die Steuer für diese bereits gezahlt habe, würde ich diese ja gerne zurück bekommen, bis ich dann wieder zumindest einen Teil ausgezahlt bekomme, den ich dann wiederum versteuere.
Wäre sonst noch etwas zu beachten?
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann.
Tausend Dank im Vorfeld!