Kann ich als Elter eine RückFORDERUNG von BAföG (nicht die Rückzahlung als Darlehen) vor Ende des Studiums steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen?

3 Antworten

Nein, weil du gar nicht zur Rückzahlung verpflichtet bist.

Die Rückforderung geht an dein Kind.

Bafög muss zur Hälfte zurückgezahlt werden, anders als ein Kredit sogar ohne Zinsen, es ist ein Zinsloses Darlehen. Je früher man es zurückzahlt, umso höher ist der zusätzliche Rabatt, den man nochmals obenauf bekommt.

Also was willst du da noch absetzten. Und wie gesagt, du schon gar nicht, sondern dein Kind. Wenn dein Kind den Betrag gleich nach dem Studium bezahlt, hat er doch schon einen Haufen Geld gespart, denn eigentlich muß er erst 5 Jahre später anfangen zurückzuzahlen und selbst dann bekommt er noch einen Rabatt, wenn er es sofort in einer Summe zahlt. und wenn er bis dahin nur Geringverdiener ist, kann er das Geld auch noch Stunden, die Auszahlung verschieben, wenn er es auch nicht in Raten abzahlen kann.

Also, was willst du noch mehr?

Zudem, wenn du jetzt das Geld für die Rückzahlung hast, warum hattest du das Geld nicht als Unterhaltszahlung, so das dein Kind erst gar kein Bafög beantragen hätte müssen?

Studiumaller 
Fragesteller
 24.09.2023, 13:32

Ganz so simpel ist es nicht.

Eine Überzahlung findet z. B. statt, weil das BAföG mit dem Verdienst von 2 Jahren im Voraus berechnet wird. Bei wechselnden Arbeitsstellen eines Elternteils und durch eine Änderungsmitteilung durch die Eltern deshalb bzw. das BAföG-Amt berechnet mittels des Lohnsteuerbescheides von vor zwei Jahren neu, kann eine Überzahlung bzw. Rückforderung entstehen...

Eine Rückforderung an das Kind von Geldern ist was ganz Anderes als eine Rückzahlung eines Darlehens, das klar nicht absetzbar ist...

Üblicherweise wären es vor 2 Jahren für uns absetzbare Ausbildungskosten gewesen, wenn BAföG damals nicht übernommen hätte.

Nun zahlen wir natürlich anstelle des Kindes zurück und können es vier Jahre später evtl. nicht absetzen. Ein Fall für eine Steuerberatung...

Alle Kinder können studieren... wenn die "Kasse" stimmt!

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Eifelia  24.09.2023, 14:31
@Studiumaller

Ausbildungskosten der Kinder sind für Eltern nicht absetzbar, das ist mit Kinder- und Ausbildungsfreibetrag abgegolten - und die gibt es unabhängig von BAFöG.

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Warum sollten denn die Eltern Bafög zurückzahlen, welches das Kind bekommen hat? Das kenne ich nur, wenn das Bafögamt in Vorausleistung gegangen ist und nun die Unterhaltsansprüche des Kindes gegen die Eltern wahrnimmt.

Wenn die Eltern kindergeldberechtigt sind, sind damit alle steuerlichen Ansprüche bzgl. Unterhalt abgegolten.

Sonst 33a Abs.1 EStG.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjDipHw6MKBAxU7ygIHHVN8BPAQFnoECA0QAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Festg%2F__33a.html&usg=AOvVaw0_8l3jryiLWWv-PvTiLgjX&opi=89978449

Nein.

Nach dieser Logik hättest Du die BAFöG-Zahlung auch versteuern müssen.

Studiumaller 
Fragesteller
 24.09.2023, 10:22

Bezahlt wurde die von meinem versteuerten Einkommen als Angestellter... also ja, Einkommenssteuern habe ich auf diesen Betrag bereits gezahlt. Nicht jedoch bei der Überweisung ans Landesamt f. Zentrale Dienste...

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Eifelia  24.09.2023, 10:34
@Eifelia

Deine Logik hinkt. Gezahlt wurde die BAFöG-Leistung nicht von Deinem versteuerten Einkommen, sondern zu einem winzig kleinen Anteil von der Steuer, die Dir einbehalten wurde - und mir, dem Bundeskanzler, Lieschen Müller, Albert Schmitz, und dem CEO der BayerAG.

Mein Kind hat auch kein Anrecht auf BAFöG, gensusowenig wie das des Bundeskanzlers oder das des Bayer-CEOs. Die Kinder von Lieschen Müller und Alfred Schmitz haben vielleicht Anspruch. So what?

Ich freue mich darüber, selbst über ausreichend Geld zu verfügen und auch darüber, dass den Kindern von Lieschen und Alfred ein Studium/eine Ausbildung möglich ist auch wenn Lieschen und Alfred das nicht finzieren könnten, denn die haben es schon schwer genug.

Deinen letzten Satz verstehe ich nicht.

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wurzlsepp6682  24.09.2023, 11:07
@Studiumaller

Bezahlt wurde die von meinem versteuerten Einkommen als Angestellter

ok, dann will ich auch meinen Anteil an den außergewöhnlichen Belastungen haben, da auch von MEINER Einkommensteuer das Bafög bezahlt wurde.

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