Laminatschaden durch Umzugsunternehmen

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Verlangen kannst Du es, nur, ob die Firma auch zahlen wird ist die andere Frage. Die fehlende Rechnung ist doch der klassische Aufhänger für die Ablehnung der Leistung. Das ist zwar rechtlich völlig unhaltbar, wird aber gerne praktiziert. Ich würde an Deiner Stelle die Spedition schriftlich darauf hinweisen, dass Du als Geschädigter zwar den Nachweis des Schadens und der Schadenshöhe führen mußt, nicht aber den der Schadensbeseitigung. Wenn die dann immer noch nicht einlenken, würde ich an Deiner Stelle einen Anwalt beauftragen statt mich dem Wunsch nach Vorlage der Rechnung zu beugen. Wer nämlich schon so anfängt, der wird auch so weitermachen: Es ist nicht auszuschließen, dass die Spedition auch nach Ausführung der Reparatur noch Ärger macht und dann stehst Du da und hast Dir durch die Reparatur ein wichtiges Beweismittel vernichtet.

persönlich bin ich da anderer Meinung, da ich aus dem Beitrag heraus lese, das die Firma sich ja schon bereit erklärt hat die Kosten zu übernehmen und dieses würde ich mir von der Firma schriftlich geben lassen.

Nicht immer nur das Negative zählt!

Wieso sollte ein Anwalt beauftragt werden, wenn gütliche Einigung statt findet und wenn die Firma die Rechnung möchte (sie wird diese bei der Versicherung einreichen müssen) so sehe ich keinen Grund gleich zu einem Anwalt zu rennen!

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@nicki2012

Aha, die Ablehnung, den Schaden per Kostenvoranschlag zu erledigen soll Zeichen für eine gütliche Einigung sein? Gerade Speditionen gelten als Weltmeister im Vermeiden von Schadensersatzansprüchen und da muß man sich als Kunde drauf einstellen. Von einem Anerkenntnis der Ersatzverpflichtung schreibt uns der Fragesteller im übrigen nichts.

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