Kann ich von einen schuldner geld wieder bekommen für den man gebürgt hat?

Support

Lieber daimler,

leider ist deine Frage nicht besonders ausführlich, so dass es den Antwortenden schwer fallen wird dir effektiv helfen zu können. Daher möchte ich dich bitten in Zukunft deine Fragen so ausführlich wie möglich zu stellen, dann wird dir sicherlich schnell und effektiv geholfen werden.

Herzliche Grüße,

Jürgen vom finanzfrage.net-Support

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Du für ihn gezahlt hast, also aus der Bürgschaft von seinem Darlehnsgeber in Anspruch genommen wurdest, hast Du natürlich einen entsprechenden Anspruch gegen hn.

Aber pass auf, auch der Verjährt. Also ggf. ein notarielles Schudlanerkanntnis geben lassen, oder ihm einen Mahnbescheid udn dann Volstreckungsbescheid schicken, gegen die er keinen Widerspruch einlegen darf. Ist im prinzip die billigste Methode einen Titel gegen ihn zu haben.