Ist es gut, eine "Verpfändungsvereinbarung" bei Abschluss einer 'betrieblichen Altersversorgung' abzuschließen oder birgt dies auch Risiken?
Hallo, meine Frau lies sich bei der Sparkasse zu einer 'betrieblichen Altersversorgung' informieren, da sie vorhat, eine abzuschließen. Sie arbeitet im öffentlichen Dienst.
So hat sie jetzt erfahren, im Gespräch mit zwei Ihrer Kollegen, das sie auch eine abschließen wollen. Die eine jedoch, sollte zur 'betrieblichen Altersversorgung' zusätzlich noch so eine "Verpfändungsvereinbarung" mit dazu unterschreiben, - die andere brauchte das nicht, bzw. sie wurde Ihr erst gar nicht angeboten.
Mittlerweile habe ich Rücksprache mit dem Banker gehalten (ich saß bei dem Beratungsgespräch meiner Frau, mit dabei).
Hier könnt Ihr die "Verpfändungsvereinbarung" und die Erklärung des Bankers zu meiner Rückfrage bezüglich der "Verpfändungsvereinbarung" lesen: https://drive.google.com/file/d/11sExXJWvyPPLX0sXQ65_xMeGQrblaWf_/view?usp=sharing
Mich macht so ein Schriftstück generell sehr misstrauisch. Schon der Name klingt äußerst abstoßend: "Verpfändungs....." :( . Kann meine Frau guten Gewissens so etwas unterschreiben, oder wird Ihr/uns dies später eventuell mal zum Verhängnis?
Wie bewertet Ihr die Erklärung des Bankers dazu? Gibt es für meine Frau/mir damit auch irgendwelche Nachteile? Kann ich der Aussage des Sparkassenangestellten vertrauen?
Ich bin sehr unsicher, kenne mich aber auch nicht so in diesen Sachen aus.
Vielen Dank im Voraus schon mal für Eure Antworten! :)
2 Antworten
Hallo,
im Prinzip ist das so in Ordnung und auch ausschließlich in Eurem Interesse.
Träger der Altersversorgung ist die Unterstützungskasse und diese schließt zur Sicherung eine Rückdeckungsversicherung bei einem LV-Unternehmen ab. Die Verpfändung dient dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der U-Kasse Eure Ansprüche abzusichern.
Bei anderen Formen der bAV ist eine solche Verpfändung nicht erforderlich, daher der Unterschied zur Kollegin.
Was ich nicht verstehe: Was macht eine Sparkasse in diesem Zusammenhang ? Für Angehörige des öffentlichen Diemstes gibt es doch zunächst eine verpflichtende Zusatzversorgungskasse wie die VBL o.ä. Und auch darüber hinaus sollte doch eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes direkt zugänglich sein und nicht eine Sparkasse brauchen. Die hier genannte ÖBAV ist eine Tochtergesellschaft der Sparkassen. Gibt es vom Arbeitgeber keine Alternativen ?
Viel Glück
Barmer
Ich werde mich mal nach Alternativen erkundigen. Vielen Dank erst einmal, für Deine gute und ausführliche Erklärung :)
Ich verstehe den Sinn einer Verpfändungserklärung in diesem Fall nicht. Solange Deine Frau eine ganz normale Angestellte ist, ist der Schutz des Pensionssicherungsvereines völlig ausreichend. Es bedarf keiner zusätzlichen Absicherung. Diese Erklärung hat also weder Vor- als auch Nachteile (solange die UK an Dich als Ehemann verpfändet wird), lässt mich aber vermuten das der Berater die BAV nicht unbedingt als tatsächlicher Fachmann begleitet.
Verpfändungserklärungen werden in der Regel für GF oder GFF (Gesellschafter/Geschäftsführer) abgeschlossen, nicht für "normale" Angestellte, die dem Betriebsrentengesetz unterliegen.
Wesentlich wichtiger ist, inwieweit sich der Arbeitgeber an der UK beteiligt. Solange Deine Frau nicht privat krankenversichert ist, sollte die AG-Beteiligung idealerweise 40% von der Bruttoumwandlung an aufwärts betragen.
Des weiteren kann ich mich der Fragestellung von "Barmer" nur anschließen, da meines Wissens der ö.D: ein eigenes Versorgungswerk hat, entweder VBL oder VKA.
Phuu, ja, es ist schon ziemlich kompliziert finde ich. Vielen Dank auch Dir für Deine ausführliche Meinung und Erklärung dazu! :)