Ist es gut, eine "Verpfändungsvereinbarung" bei Abschluss einer 'betrieblichen Altersversorgung' abzuschließen oder birgt dies auch Risiken?

2 Antworten

Hallo,

im Prinzip ist das so in Ordnung und auch ausschließlich in Eurem Interesse.

Träger der Altersversorgung ist die Unterstützungskasse und diese schließt zur Sicherung eine Rückdeckungsversicherung bei einem LV-Unternehmen ab. Die Verpfändung dient dazu, im Falle der Zahlungsunfähigkeit der U-Kasse Eure Ansprüche abzusichern.

Bei anderen Formen der bAV ist eine solche Verpfändung nicht erforderlich, daher der Unterschied zur Kollegin.

Was ich nicht verstehe: Was macht eine Sparkasse in diesem Zusammenhang ? Für Angehörige des öffentlichen Diemstes gibt es doch zunächst eine verpflichtende Zusatzversorgungskasse wie die VBL o.ä. Und auch darüber hinaus sollte doch eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes direkt zugänglich sein und nicht eine Sparkasse brauchen. Die hier genannte ÖBAV ist eine Tochtergesellschaft der Sparkassen. Gibt es vom Arbeitgeber keine Alternativen ?

Viel Glück

Barmer

Nando01 
Fragesteller
 02.03.2018, 23:21

Ich werde mich mal nach Alternativen erkundigen. Vielen Dank erst einmal, für Deine gute und ausführliche Erklärung :)

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Ich verstehe den Sinn einer Verpfändungserklärung in diesem Fall nicht. Solange Deine Frau eine ganz normale Angestellte ist, ist der Schutz des Pensionssicherungsvereines völlig ausreichend. Es bedarf keiner zusätzlichen Absicherung. Diese Erklärung hat also weder Vor- als auch Nachteile (solange die UK an Dich als Ehemann verpfändet wird), lässt mich aber vermuten das der Berater die BAV nicht unbedingt als tatsächlicher Fachmann begleitet.

Verpfändungserklärungen werden in der Regel für GF oder GFF (Gesellschafter/Geschäftsführer) abgeschlossen, nicht für "normale" Angestellte, die dem Betriebsrentengesetz unterliegen.

Wesentlich wichtiger ist, inwieweit sich der Arbeitgeber an der UK beteiligt. Solange Deine Frau nicht privat krankenversichert ist, sollte die AG-Beteiligung idealerweise 40% von der Bruttoumwandlung an aufwärts betragen.

Des weiteren kann ich mich der Fragestellung von "Barmer" nur anschließen, da meines Wissens der ö.D: ein eigenes Versorgungswerk hat, entweder VBL oder VKA.

Nando01 
Fragesteller
 02.03.2018, 23:26

Phuu, ja, es ist schon ziemlich kompliziert finde ich. Vielen Dank auch Dir für Deine ausführliche Meinung und Erklärung dazu! :)

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