Ist eine Tilgung der Baufinanzierung mit einer Riesterrente möglich?

1 Antwort

Hallo Jasminien,

vielen Dank für Deine Frage.

Nachfolgend übermittel ich Dir einige Informationen zu dem sogenannten Wohnriester-Darlehen und der Riester-Förderung.

Ursprünglich diente die Riester-Förderung der ergänzenden Altersvorsorge. Riester-Verträge wurden daher in erster Linie im Hinblick auf eine zusätzliche monatliche Rente abgeschlossen. Förderberechtigt sind dabei in erster Linie alle gesetzlich Rentenversicherten. Die maximale Riester-Förderung wird erzielt, wenn jährlich 4 Prozent des Vorjahres-Brutto-Einkommens in einen Riester-Vertrag fließen. Die Förderung setzt sich dabei zusammen aus einem Grundzuschuss von 154 Euro je Erwachsenem sowie 185 Euro je Kind. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden, wird sogar ein Kinderzuschuss von 300 Euro gewährt. Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riester-Verträge steuerlich absetzbar und zwar bis zu einem Maximalbetrag von 2.100 Euro jährlich.

Mit dem neuen Gesetz kann auch die eigene Immobilie als Altersvorsorge von der Riester-Förderung profitieren. Wer bisher in einen Riester-Vertrag investiert hat, kann damit bereits jetzt eingespartes Riester-Guthaben als Eigenkapital in die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie einfließen lassen. Der Anleger kann sich zwischen einer teilweisen oder vollständigen Entnahme entscheiden. Bei einer teilweisen Kapitalentnahme für die Immobilienfinanzierung muss er allerdings mindestens 3.000 Euro auf dem Vertrag belassen. Auch die laufende Tilgung des Immobiliendarlehens ist möglich. Hierbei fließen die laufenden Spar- und Förderbeiträge nicht mehr in einen Riester-Vertrag, sondern direkt in die Finanzierung. Hierzu bedarf es speziell zertifizierter Finanzierungsprodukte. Zudem ist diese Form der Finanzierung auf Immobilien beschränkt, die nach dem 31.12.2007 erworben wurden.

Grundsätzlich können nur in Deutschland liegende, rein selbst genutzte Wohn-Immobilien gefördert werden, die den Hauptwohnsitz des Eigentümers bilden. Der Verkauf der Immobilie ist zwar auch nach Nutzung der Förderung möglich, allerdings sollten bei einer Veräußerung die genutzten Spar- und Fördermittel binnen vier Jahren wieder in den Erwerb einer Wohnimmobilie oder binnen eines Jahres in einen neuen Vertrag zur Riester-Rente fließen. Andernfalls müssen bereits erhaltene Zulagen zurückgezahlt und der dann aktuelle Stand des Wohnförderkontos versteuert werden.

Wie in der Sparphase bei der Riester-Rente werden auch beim Wohn-Riester die für die Finanzierung genutzten Beträge nicht versteuert. Erst zum Rentenbeginn unterliegen die über die Laufzeit in einem Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer. Nun hat der Immobilienbesitzer die Wahl, die Steuerlast in einer Summe zu zahlen oder sie auf Ratenzahlungen bis zum 85. Lebensjahr zu verteilen. Bei der Einmalbesteuerung (Zahlung der gesamten Steuer in einer Summe) gewährt der Staat jedoch einen Rabatt: Hier unterliegen nur 70 Prozent der im Wohnförderkonto geführten Sparbeiträge der Steuer.

Weitere Informationen erhälst Du auch unter folgendem Link: http://www.interhyp.de/medien/pdf/produktinformation-wohn-riester-darlehen.pdf

Ich empfehle Dir, Dich für die Beratung zu Wohnriester und die Aufstellung eines Finanzierungskonzeptes an Deine Hausbank oder an einen unabhängigen Immobilienfinanzierungsberater zu wenden.

Viele Grüße

Christina
Interhyp AG